ZÜS Prüfungen für Druckgeräte
Am 22. März 2023 wurde im Rechtsbereich der BetrSichV die Technische Regel 1115 Teil 1 veröffentlicht. Sie fordert vom Arbeitgeber, dass mögliche Cyber-Bedrohungen an Arbeitsmitteln und insbesondere an überwachungsbedürftigen Anlagen wie Aufzug-, Druck- oder Ex-Anlagen, im Rahmen von Gefährdungsbeurteilungen identifiziert und entsprechende Vorkehrungen und Schutzmaßnahmen getroffen werden müssen.
Umfassende Prüfung Ihrer Druckanlagen gemäß BetrSichV
Druckanlagen sind großen Belastungen ausgesetzt und bei unsachgemäßem Betrieb eine Gefahr für Mensch und Umwelt. Laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen sie vor der Inbetriebnahme und danach regelmäßig von einer zur Prüfung befähigten Person oder von einer Zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) wie DEKRA geprüft werden.
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Wir haben Ihre Sicherheit im Blick
Als Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) für Druckgeräte führt DEKRA alle wichtigen Prüfungen für Sie durch: von Druckbehälterprüfungen bis zu Wasseruntersuchungen an Dampfkesselanlagen. Unsere Experten stehen Ihnen mit fundiertem technischen Know-How bei allen Fragen zur Betriebs- und Rechtssicherheit und der Erfüllung der Anforderungen an Arbeitgeber gemäß BetrSichV kompetent zur Seite.
Unser umfassendes Leistungsangebot beinhaltet neben den erforderlichen erstmaligen und wiederkehrenden Prüfungen auch die Prüfung ihrer Gefährdungsbeurteilungen und die Erstellung von Schadengutachten. Wir unterstützen Sie in allen Phasen des Lebenszyklus – von der Prüfung der Anlagenplanung und -auslegung über die Inbetriebnahme bis zur wiederkehrenden Prüfung. Dabei profitieren Sie auch von unserer Erfahrung als Notifizierte Stelle.
Wir begutachten und prüfen für Sie
- Druckbehälter
- Dampfkessel
- Rohrleitungen
- Druckhaltende Ausrüstungsteile
- Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion
Unsere Prüfdienstleistungen als ZÜS im Überblick
- Prüffristenlegung
- Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen nach § 3 BetrSichV
- Prüfung vor der Inbetriebnahme nach § 15 BetrSichV
- Prüfungen vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen
- Wiederkehrende Prüfungen nach § 16 BetrSichV
- Außerordentliche Prüfungen
- ZÜS-Prüfbericht als Anlage zum Erlaubnisantrag
- Schadenbegutachtungen
- Wasseruntersuchungen an Dampfkesselanlagen
DEKRA – Ihr Partner für Druckgerätesicherheit
- Unsere Sachverständigen für die Druckbehälterprüfung sind bundesweit für Sie da
- Wir berücksichtigen flexibel Ihre individuellen Betriebsabläufe und Ihre Bedingungen vor Ort
- Profitieren Sie von unserer fundierten Fachexpertise in der Druck- und Anlagentechnik
- Realisieren Sie Ihren maximalen Nutzen mit den kombinierbaren DEKRA Dienstleistungen von der Inbetriebnahme bis zur wiederkehrenden Prüfung
- Für uns stehen Sie mit Ihren Zielen im Mittelpunkt – bei der Druckgerätesicherheit, aber auch in angrenzenden Bereichen wie Brand- und Explosionsschutz oder Gebäudetechnik