Grundsätzlich ist der Wechsel des Prüfdienstleisters problemlos möglich.
Ist ein Druckgerät bereits einem Konformitätsbewertungsverfahren unterworfen (z. B. EU-Einzelprüfung oder Prüfung der Produkte), ist ein Wechsel während des Verfahrens nicht möglich. Ein Wechsel mit einem alternativen Konformitätsbewertungsverfahren ist jederzeit möglich. Ein Wechsel der Benannten Stelle bei der Anwendung von Qualitätsmodulen ist zum Ablauf der Frist von 3 Jahren möglich.
Rufen Sie an oder schicken Sie ein Fax mit Ihren Anlagendaten. Den Rest erledigt DEKRA für Sie!