FAQ Druckgeräte

Welche Dienstleistungen bietet DEKRA im Bereich Druckgeräte?

Alle Leistungen im Überblick:

Dienstleistungen
Als Benannte Stelle (Notified Body) für den Hersteller zur CE-Kennzeichnung von Druckgeräten
  • Alle Konformitätsbewertungsverfahren (Module)
  • Global conformity assessment an Baugruppen wie Treibgasanlagen oder Kälteanlagen
  • EU-Baumusterprüfungen
  • Rechnerische Vorprüfungen (Entwurfsprüfungen)
  • Schweiß- und Verfahrensprüfung
  • Schweißtechnische Zulassung nach DIN EN ISO 3834
  • Mechanisch-technologische Prüfung (Materialprüfung und -aufwertung)
  • Berücksichtigung bereits vorhandener Verfahrensnachweise (HP 0 und /W 0) nach AD 2000
  • Systemaudits
  • Gutachten
  • Qualitätssicherungszulassungen
Als Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS):
  • Dienstleistungen als ZÜS auf Seiten der Betreiber nach BetrSichV (befähigte Person)
  • Prüfung vor Inbetriebnahme, wiederkehrende Prüfungen und angeordnete außerordentliche Prüfungen
  • Prüfung besonderer Druckgeräte nach BetrSichV Anhang 2, Abschnitt 4, Ziffer 6
  • Gefährdungsbeurteilung (als Voraussetzung für eine sicherheitstechnische Bewertung)
  • Sicherheitstechnische Bewertung mit Prüffristenfestlegung
  • Gutachterliche Äußerung
Insbesondere prüft DEKRA Druckgeräte in Heizkraftwerken und Windenergieanlagen
Zusätzliche Dienstleistungen:
  • Zerstörungsfreie Prüfung und zerstörende Prüfungen
  • Risikobasierte Inspektion (RBI), die im Rahmen der Betriebssicherheitsverordnung zur Flexibilisierung der Prüfinhalte / Prüffristen unter Berücksichtigung des aktuellen technischen Zustandes der entsprechenden Ausrüstung und unter Einbeziehung der jeweiligen zuständigen Behörde eingesetzt werden kann.
  • Gefahrgutumschließungen
  • Erstmalige Prüfungen
  • Wiederkehrende Prüfungen
  • Dichtheits- und Funktionsprüfung
  • Außerordentliche Prüfung an Tanks zur Beförderung gefährlicher Güter
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