Teildelegation der Halterverantwortung
Die Verwaltung und Steuerung von großen, dezentral strukturierten Fuhrparks umfasst auch gesetzliche Verpflichtungen aus der Halterverantwortung, die teilweise delegiert werden können. Dadurch können Fuhrparkleitende nicht nur Zeit, Aufwand und Kosten im Flottenmanagement sparen, sondern auch Ihre Überwachungspflichten rechtssicher und effizient wahrnehmen.
Zu den Aufsichts- und Kontrollpflichten aus der Halterverantwortung gehören:
- Termine Hauptuntersuchung
- DGUV Vorschrift 70 (jährlich)
- Fristgerechte Wartungen
- Ausrüstungsvollständigkeit
- Kontrolle der gültigen Fahrerlaubnis
- Eignungsprüfung / Zuverlässigkeitsprüfung / Kontrolle