Ratgeber DEKRA Tuning Flyer
Einzelbetriebserlaubnis für Privatkunden
Einzelgenehmigungen und Einzelbetriebserlaubnisse – sicher zur Zulassung
Für bestimmte Neufahrzeuge sowie Um- und Eigenbauten schreiben die EG-Fahrzeuggenehmigungs-Verordnung (EG-FGV) sowie die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) eine Einzelgenehmigung oder die Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis (EBE) vor. Unsere Sachverständigen der Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr erstellen für Sie die erforderlichen Gutachten.
- Erfüllung aller gesetzlichen Vorschriften
- Kompetente Prüfungen durch amtlich anerkannte Sachverständige
- Verbesserte Sicherheit im Straßenverkehr
- Reduzierung von Umwelt- und Sicherheitsrisiken
Alle erforderlichen Fahrzeugprüfungen aus einer Hand
Wir unterstützen Sie bei der behördlichen Genehmigung Ihres Fahrzeugs durch die Erstellung erforderlicher Gutachten und Prüfbescheinigungen.
Unsere Leistungen im Überblick:
- Änderungsabnahmen und Eintragungen von Fahrzeugteilen gemäß § 19 StVZO
- Begutachtung zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO
- Erstellung von Gutachten für Einzelgenehmigungen nach § 13 EG-FGV
- Technische Beratung zu Umbauten, Importen und Sonderfahrzeugen
Wann ist eine Einzelgenehmigung erforderlich?
Ob Ihr Fahrzeug eine Einzelbetriebserlaubnis benötigt, regelt § 13 der EG-Fahrzeuggenehmigungs-Verordnung (EG-FGV).
Eine Einzelgenehmigung kommt insbesondere für Neufahrzeuge in Betracht, für die keine EG-Typgenehmigung vorliegt, z.B.:
- Fahrzeuge der Klassen M (Pkw, Busse)
- Fahrzeuge der Klassen N (Lkw)
- Fahrzeuge der Klasse O (Anhänger)
Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO
Für alle übrigen Fälle ist eine Einzelbetriebserlaubnis gemäß § 21 StVZO erforderlich. Diese betrifft insbesondere Fahrzeuge, die:
- keinem genehmigten Fahrzeugtyp zugeordnet sind
- als Eigenbau oder Einzelanfertigung hergestellt wurden
- aufgrund baulicher Veränderungen keine gültige Betriebserlaubnis mehr besitzen
- aus dem Ausland eingeführt wurden und keine EG-Typgenehmigung besitzen
- über einen längeren Zeitraum außer Betrieb waren oder deren Fahrzeugpapiere fehlen
Im Rahmen der Begutachtung wird geprüft, ob das Fahrzeug den geltenden bau-, betriebs- und umweltrechtlichen Vorschriften der StVZO entspricht.
DEKRA – Mit Kompetenz für Sie da
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