Digitaler Fahrtenschreiber

Fahrer- und Fahrzeugdaten automatisiert aufzeichnen

Ein digitaler Fahrtenschreiber kann in Güter- und Personenfahrzeuge eingebaut und zur Aufzeichnung bestimmter Fahrer- und Fahrzeugdaten genutzt werden. Seit 2005 müssen neue Nutzfahrzeuge (LKW/Busse) mit diesen digitalen Kontrollgeräten ausgerüstet werden.
Für einen ordnungsgemäßen Betrieb auf Grundlage der EU-Verordnung VO (EU) 2020/105 sind Fahrtenschreiberkarten in Form von Fahrerkarte, Werkstattkarte und Unternehmenskarte notwendig, deren Herstellung in der Durchführungsverordnung (EU) 2016/799 geregelt ist. Wir stellen diese für Sie online oder in den DEKRA Niederlassungen in Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und Sachsen-Anhalt aus.
Hier können Sie eine Fahrerkarte online beantragen, erneuern oder eine abhandengekommene Fahrerkarte ersetzen.
Sie haben Fragen zum digitalen Fahrtenschreiber? Unsere Experten und Expertinnen sind für Sie da!
Kann meine Fahrerkarte eingezogen werden?
Ja, wenn sich herausstellt, dass die Karte gefälscht ist, ein anderer Fahrer Ihre Karte benutzt bzw. benutzt hat oder die Karte unter Vortäuschung falscher Tatsachen und/oder gefälschter Dokumente erschlichen wurde.
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