Ist der Unfall nicht selbst verschuldet, sprich ein Haftpflichtschaden, trägt grundsätzlich die Versicherung des Unfallverursachers die zur Abwicklung erforderlichen Kosten. Hierzu zählen unter anderem auch die Kosten für ein Schadengutachten Ihres beschädigten Fahrzeuges.
Ausnahme: Bagatellschaden (Schadenhöhe unter 1.000€)
Ist der Unfall selbst verschuldet, sprich ein Kaskoschaden, sind die Ersatzleistungen für Ihr Fahrzeug individuell über die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrages geregelt (AKB), sofern Sie eine Kaskoversicherung abgeschlossen haben. Damit die Abwicklung hier schnellstmöglich erfolgen kann, sollten Sie Ihrer Versicherung den Unfall zeitnah melden.