Prüfungen von Biogasanlagen
Am 01.12.2023 endet die Übergangsfrist für die europarechtliche Registrierungspflicht für Anlagen, die der 44. BImSchV unterliegen. Bei diesen „bestehenden“ Anlagen handelt es sich um Anlagenteile, die vor dem 20.12.2018 in Betrieb genommen wurden. Die Registrierung erfolgt über eine Anzeige, die bestimme Angaben enthalten und bei der für die Registrierung zuständigen Behörde eingereicht werden muss.
Welche Behörde zuständig ist und in welcher Form die Anzeige zu stellen ist, ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Im Zweifel wenden sich Betreiber an die für Sie bisher zuständige Behörde. Diese kennt die Meldewege.
Sicher und effizient Energie aus Biomasse gewinnen
Biogasanlagen gewinnen immer mehr an Bedeutung als nachhaltige, regenerative Alternative für die Wärme- und Stromerzeugung sowie bei der Gaseinspeisung. Unsere Sachverständigen unterstützen Sie dabei, die Sicherheit und Effizienz Ihrer Biogasanlage zu steigern, indem Sie nicht nur die erforderlichen Prüfungen durchführen, sondern Sie auch darüber hinaus zuverlässig in allen Phasen während des Betriebs begleiten.
Sie möchten mehr über unsere Prüfungen von Biogasanlagen erfahren? Kontaktieren Sie uns!
Ihre Vorteile als Betreiber von Biogasanlagen
- Gesetzliche Anforderungen nachweislich erfüllen
- Mitarbeitende, Anwohner und Anwohnerinnen schützen
- Umwelt und Klima rechtskonform schützen
- Sicherheitsrisiken frühzeitig erkennen und rechtzeitig handeln
Mehr als nur Gesetze erfüllen
Die in Biogasanlagen entstehenden Gase können durch Leckagen an dieser zu umweltschädlichen Emissionen beitragen, während Explosionen und Deflagration zu großen Schäden an Leib und Leben oder der Anlage selbst führen können. Um dies zu verhindern, müssen Betreibende von Biogasanlagen verschiedenen gesetzlichen Pflichten nachkommen, um Umwelt und Bevölkerung, aber auch die an der Biogasanlage tätigen Beschäftigten zu schützen.
Unsere erfahrenen Sachverständigen unterstützen Sie nicht nur dabei den Vorschriften nachzukommen, sondern helfen Ihnen mittels verschiedener Services die gesetzlichen Anforderungen an Ihre Anlage zu erfüllen.
Unsere Leistungen im Überblick
DEKRA ist Ihr Ansprechpartner für Biogasanlagen
- Vertrauen Sie auf das fachübergreifende Know-how unserer nach § 29b BImSchG zugelassenen Sachverständigen
- Als nach § 26 BlmSchG zugelassene Messstelle bieten wir Ihnen ein weitrechendes Service-Portfolio an
- Durch unsere langjährige Erfahrung prüfen wir nicht nur präzise, sondern unterstützen Sie auch individuell und kompetent
kundencenter@dekra.com




