- Ausgangspunkt für konkrete Maßnahmen in den Mitgliedsstaaten
- Technologieneutralität und Interoperabilität in vielen Bereichen wichtig
- DEKRA unterstützt die Fortschritte mit Dienstleistungen und Know-how
Die überarbeitete Richtlinie sieht unter anderem vor, dass der Datenaustausch in den Bereichen Mobilität, Verkehr und Logistik in maschinenlesbaren Formaten erfolgen muss, um multimodale Dienste zu ermöglichen. Gleichzeitig wird gefordert, dass der Datenschutz und der Schutz der Privatsphäre respektiert werden. „Die Frage, wer unter welchen Bedingungen Zugriff auf welche Daten hat, wird ein entscheidender Faktor für die Gestaltung der Mobilität von morgen sein“, sagt Thomas Jäger, Senior Vice President Global Connectivity Technologies bei DEKRA.
Mit der Richtlinie wird die Europäische Kommission beauftragt, bis Ende 2026 einen gemeinsamen europäischen Zugangspunkt für die Weiterverwendung von verkehrsbezogenen Daten einzurichten. Dieser gemeinsame europäische Zugangspunkt soll alle nationalen Zugangspunkte miteinander verbinden. Die Kommission konsultiert die Europäische ITS-Beratergruppe und andere Interessengruppen, ehe Änderung an der Liste der Datenarten erfolgen.
Außerdem zielt die Richtline auf Maßnahmen ab, um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu unterstützen, sowohl in Bezug auf die Nutzung der bordeigenen Mensch-Maschine-Schnittstelle als auch von Mobiltelefonen und ähnlichen Geräten. Die Sicherheit der On-Board-Kommunikation ist ein weiterer wichtiger Aspekt – nicht zuletzt, weil moderne Fahrzeuge immer stärker vernetzt sind und mit den Servern der Fahrzeughersteller, der Infrastruktur oder anderen Fahrzeugen kommunizieren.
In Bezug auf die Technologie verfolgt die Gesetzgebung im Gegensatz zur ursprünglichen ITS-Richtlinie aus dem Jahr 2010 einen neuen Ansatz und stellt nun klar, dass die Technologieneutralität gewährleistet werden muss. „Es ist wichtig, dass die Richtlinie den evolutionären Charakter von Technologie anerkennt“, sagt Thomas Jäger. „Spezifische Technologien vorzuschreiben, würde keine Marktsicherheit schaffen, weil sie sich in manchen Fällen später als Sackgasse erweisen oder notwendige Innovationen ausschließen können.“
Ein weiterer entscheidender Faktor für ein funktionierendes Mobilitätssystem wird – in Bezug auf Anwendungen und Dienstleistungen – die Interoperabilität sein. ITS-Nachrichten müssen von Verkehrsträgern, Geräten und Sensoren gegenseitig akzeptiert werden. Diesem Umstand trägt die Richtlinie Rechnung. Außerdem fördert sie die Erprobung unter realen Bedingungen zwischen Fahrzeugherstellern und Infrastrukturanbietern. „Dies kann in Zukunft die Grundlage für entsprechende Konformitätsbewertungssysteme bilden“, sagt DEKRA Experte Jäger.
Die Europäische Kommission muss innerhalb eines Jahres nach Veröffentlichung ein Arbeitsprogramm zur Umsetzung der Richtlinie verabschieden. Die Mitgliedsstaaten müssen die überarbeitete Richtlinie in nationales Recht umsetzen.
„DEKRA wird alle Fortschritte, die diese Richtlinie ermöglicht, nach Kräften unterstützen – um Leben zu retten, um ein Höchstmaß an Sicherheit für Industrie und Menschen zu gewährleisten und zur Entwicklung, Umsetzung und Verbesserung nachhaltiger ITS-Lösungen beizutragen“, resümiert DEKRA EU-Vertreter Deiters.