Warnwestenpflicht
Mit DEKRA „sicher" gesehen werden.
Die Warnweste im Auto ist auch in Deutschland zur Pflicht geworden: Die Regelung gilt seit dem 1. Juli 2014. Alle Pkw, ebenso wie Lkw und Busse, müssen eine Warnweste an Bord haben.
Pro Fahrzeug muss nach der neuen Vorschrift eine Warnweste für den Fahrer vorhanden sein. Er sollte sie, wenn er das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen verlässt, etwa nach einer Panne oder einem Unfall, tragen. Ist die Weste nicht an Bord, kann das mit einem Bußgeld geahndet werden.
Vor allem private Autobesitzer sind von der neuen Warnwestenpflicht betroffen. Für gewerblich genutzte Fahrzeuge galt sie schon länger. Motorräder bleiben ausgenommen.
„Wer bei einem Unfall oder einer Panne aus dem Fahrzeug steigt, ist mit der Warnweste deutlich besser sichtbar und damit wesentlich sicherer unterwegs“, so Clemens Klinke, Mitglied des Vorstands DEKRA SE und verantwortlich für die Business Unit Automotive.
Warnweste ist nicht gleich Warnweste:
Achten Sie auf die korrekte Bezeichnung und Ausführung! Die neue Warnweste muss der Europäischen Norm EN ISO 20471:2013 entsprechen, dennoch verlieren alte Warnwesten nicht an ihrer Gültigkeit.
Sie zeichnet sich aus durch:
- eine 360-Grad-Sichtbarkeit dank umlaufenden Reflexstreifen an Front und Rücken, die mindestens 5 cm breit sind
- fluoreszierendes Material in gelber, orangener oder rot-orangener Farbe
Aufbewahrung der Warnweste:
„Wichtig ist im Ernstfall natürlich, dass die Warnweste schnell vom Fahrersitz aus greifbar ist“, so Klinke. „Deshalb sollte sie im Handschuhfach, unter dem Sitz oder im Seitenfach der Tür aufbewahrt werden – nicht etwa im Kofferraum.“ Die Expertenorganisation rät auch davon ab, die Weste über einen Sitz zu hängen: Durch Sonneneinstrahlung kann die Signalfarbe mit der Zeit ausbleichen.