UVV-Prüfung Fahrrad

Sicherheit für Diensträder nach DGUV

Dienstfahrräder im Arbeitsalltag. Stellen Sie Ihren Mitarbeitenden ein Fahrrad für Auslieferungsfahrten, Botengänge oder andere betriebliche Fahrten, dann ist dieses Rad nach BetrSichV ein Arbeitsmittel. Damit Ihre Mitarbeitenden sicher ans Ziel kommen, prüfen unsere Sachverständigen für Sie alle Fahrradtypen nach den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
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Die DEKRA UVV-Prüfung fürs Fahrrad

Die DGUV Publikationen beinhalten verschiedene Regelungen, die die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden gewährleisten soll. Dazu gehört auch, dass nur Arbeitsmittel, wie auch betrieblich genutzte Diensträder, eingesetzt werden, die nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sicher sind – das bedeutet vordergründig mangelfrei.
Um die Sicherheit der bei Ihnen eingesetzten Diensträder zu unterstützen, führen wir bei Ihnen die Sachverständigenprüfung nach DGUV G 324-003 und nach Paragraf 57 der DGUV Vorschrift 70, kurz UVV-Prüfung, durch. Dazu gehören die:
  • Wiederkehrend Prüfung mindestens alle 12 Monate
  • Prüfung nach prüfpflichtigen Ereignissen, wie Unfällen
  • Prüfung nach prüfpflichtigen Änderungen, wie Einbau eines stärkeren Antriebs

Prüfinhalt

Unsere Sachverständigen führen die insgesamt 50 Punkte umfassende Prüfung sorgfältig an allen Fahrradtypen und Roller durch. Neben einer Probefahrt am Ende inspizieren sie unter anderem:
  • Alle Rahmentragenden Teile
  • Verschraubungen auf festen Sitz
  • Gelenke auf Spiel
  • Elektrische Anlage
  • Bremsen
  • Reifen
  • Speichenfelgen auf korrekte Vorspannung
  • Antriebskette oder den Antriebsriemen auf Verschleiß
Prüfgrundlage
DGUV für Fahrräder: Welche Räder sind betroffen?
Die UVV gilt für alle gewerblich genutzten Fahrräder, speziell auch für Pedelecs, E-Bikes, Lastenfahrräder und auch E-Roller. Dienstfahrräder, die ausschließlich für den Arbeitsweg und in der Freizeit verwendet werden, sind nicht von den UVV betroffen. Ebenso gehören Räder aus den verschiedenen Leasingangeboten in der Regel nicht dazu, da sie zumeist privat genutzt werden. Im Zweifel sollten Sie sich hier immer mit Ihrem Leasinganbieter abstimmen.
DGUV Grundsatz 314-003 für Fahrräder, Lastenfahrräder & Pedelcs25
DGUV Vorschrift 70 für Pedelecs 50, E-Bikes & E-Roller

DEKRA – Sicher ans Ziel fahren dank sorgfältig durchgeführten Prüfungen

  • Immer an Ihrer Seite: Wir unterstützen Sie deutschlandweit an 74 Standorten oder direkt bei Ihnen im Unternehmen
  • Fachwissen trifft Erfahrung: Unsere Sachverständigen unterstützen Sie mit jahrelangem Know-how und modernsten Prüfmethoden für alle Fahrradtypen
  • Sicherheit für den gesamten Fuhrpark: Wir unterstützen Sie mit einem breiten Prüfportfolio auch für Kfz und Nfz