Unterstützung bei der REACH Zulassung
Chemische Stoffe aus dem REACH Anhang XIV
Anhang XIV der REACH Verordnung (EU-VO Nr. 1907/2006) enthält Stoffe, deren Verwendung nach dem jeweiligen Stichtag („sunset date“) einer Zulassung durch die EU Kommission bedarf. Die Zulassungsliste wird regelmäßig ergänzt, sie enthält Stoffe wie z.B.
- DEHP
- Chromtrioxid
- Nonylphenol-Ethoxylate
Unternehmen, die einen Stoff des Anhang XIV verwenden, müssen einen Antrag auf Zulassung stellen, wenn eine Substitution des Stoffs nicht möglich ist. Der Antrag gem. REACH Art. 62 muss detailliert darlegen, dass
- Risiken für Gesundheit und Umwelt angemessen technisch beherrscht werden,
- eine Substitution des Stoffes technisch und wirtschaftlich nicht machbar ist und
- der sozioökonomische Nutzen die Risiken überwiegt, die sich aus der Verwendung des Stoffes für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt ergeben.
Ihre Vorteile
- Sie erhalten schnelle und flexible Unterstützung beim Zulassungsantrag.
- Sie können ihre bestehenden Anlagen und Prozesse weiter nutzen.
- Sie können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.
Mit DEKRA REACH konform handeln
- Erstellen des Stoffsicherheitsberichts (Chemical Safety Report - CSR), Durchführen von Arbeitsplatzmessungen und Emissionsmessungen, Modellieren der Exposition inhalativ und dermal, Erstellen von Immissionsprognosen.
- Beratung bei der Analyse der Alternativstoffe (AfA).
- Durchführen der soziökonomischen Analyse (SEA).
- Erstellen des Zulassungsantrags in IUCLID6.
- Beratung während der behördlichen Bearbeitung des Zulassungsantrags, z.B. im Rahmen des Trialogs.
Warum DEKRA?
- DEKRA berät seit über 30 Jahren Unternehmen zum Chemikalienrecht.
- Bei uns erhalten Sie alle Leistungen aus einer Hand: Beratung, Expositionsmessung, Analytik.
- Wir helfen Ihnen, die Anforderungen pragmatisch und effizient zu erfüllen.