Persönliche Schutzausrüstung

Prüfung und Zertifizierung von Tauchausrüstungen

Bei Tauchgeräten handelt es sich um besonders komplexe technische Systeme, die jederzeit verlässlich und sicher funktionieren müssen. Deshalb müssen privat als auch gewerblich genutzte Tauchgeräte die hohen Anforderungen einer persönlichen Schutzausrüstung (PSA) der Kategorie 3 erfüllen.
  • EU Baumusterprüfung nach Modul B der Verordnung (EU) 2016/425
  • Fertigungsüberwachung nach Modul D oder Modul C2 der Verordnung (EU) 2016/425
Bei Tauchgeräten handelt es sich um besonders komplexe technische Systeme, die jederzeit verlässlich und sicher funktionieren müssen. Bei jeder Art von Tauchgängen, insbesondere aber bei Tauchgängen in großer Tiefe oder unter besonderen Bedingungen hängt die Sicherheit des Tauchers von einer guten und sicheren Ausrüstung und einem zuverlässigen Partner (Buddy) ab.
Mit weitreichender und langjähriger Expertise im Bereich der autonomen Leichttauchgeräte, schlauchversorgten Tauchgeräte, Kreislauftauchgeräte/Rebreather (CCR) oder auch Schnorchelmasken, ist DEKRA bei der Prüfung und Zertifizierung von Tauchgeräten und Tauchzubehör (wie z.B. Tauchcomputer) der zuverlässige Partner, also Ihr „Notified Buddy“.
Als Full-Service Dienstleister bieten wir im Rahmen der EU-Baumusterprüfung bei komplexen elektronischen Systemen ergänzend die Prüfung von:
  • Elektromagnetischer Verträglichkeit (EMV)
  • Funktionaler Sicherheit
  • Elektrischer Sicherheit und
  • Cyber-Sicherheit