SVHC in Erzeugnissen sicher im Griff
Das DEKRA Compliance Management für REACH und Gefahrstoffe
Das EU Chemikalienrecht „REACH“ verlangt bei Erzeugnissen aller Art von den Herstellern, Importeuren und Händlern, dass besonders besorgniserregende Stoffe, sogenannte SVHC – Substances of Very High Concern, deklariert werden. Es ist also für die Unternehmen von großer Wichtigkeit zu wissen, ob ihre Erzeugnisse SVHC Stoffe wie z.B. bestimmte Weichmacher enthalten.
Wer ist betroffen?
Betroffen von den Regelungen der REACH-Verordnung (1907/2006/EG) sind vor allem Importeure von Erzeugnissen aus Nicht-EU-Staaten, aber auch europäische Hersteller von Erzeugnissen, die SVHC Stoffe enthalten sowie Händler, die solche Erzeugnisse verkaufen.
Betroffen von den Regelungen der REACH-Verordnung (1907/2006/EG) sind vor allem Importeure von Erzeugnissen aus Nicht-EU-Staaten, aber auch europäische Hersteller von Erzeugnissen, die SVHC Stoffe enthalten sowie Händler, die solche Erzeugnisse verkaufen.
Welche Pflichten entstehen bei der Arbeit mit Stoffen aus der SVHC-Liste?
Die Importeure und Hersteller müssen angeben, ob Ihre Erzeugnisse SVHC, die auf der sogenannten Kandidatenliste der EU aufgeführt sind, in einer Konzentration von 0,1 % oder mehr enthalten. Diese SVHC-Liste enthält Stoffe, die potentiell in den Anhang XIV der REACH Verordnung aufgenommen werden könnten. Unternehmen, die mit Chemikalien aus der Kandidatenliste arbeiten, haben eine Informationspflicht für die weitere Lieferkette. Außerdem müssen Erzeugnisse mit SVHC gemäß Abfall-Rahmenrichtlinie an die SCIP-Datenbank gemeldet werden.
Die Importeure und Hersteller müssen angeben, ob Ihre Erzeugnisse SVHC, die auf der sogenannten Kandidatenliste der EU aufgeführt sind, in einer Konzentration von 0,1 % oder mehr enthalten. Diese SVHC-Liste enthält Stoffe, die potentiell in den Anhang XIV der REACH Verordnung aufgenommen werden könnten. Unternehmen, die mit Chemikalien aus der Kandidatenliste arbeiten, haben eine Informationspflicht für die weitere Lieferkette. Außerdem müssen Erzeugnisse mit SVHC gemäß Abfall-Rahmenrichtlinie an die SCIP-Datenbank gemeldet werden.
Erst mit der Übernahme chemischer Stoffe von der Kandidatenliste in den Anhang XIV entsteht eine Zulassungspflicht für die Verwendung.
Ihre Vorteile
- Sie erhalten einen maßgeschneiderten Lösungsansatz.
- Ihre Produkte erfüllen schnell und effizient die Anforderungen nach REACH Art. 33.
- Sie können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.
Wie hilft DEKRA?
Das DEKRA Compliance Management unterstützt Unternehmen dabei, eine Übersicht von möglichen SVHC-Stoffen in ihren Produktmaterialien zu erstellen sowie mögliche Risikoprodukte zu identifizieren.
Auf Wunsch unterstützt DEKRA auch beim Erstellen der SCIP-Meldung.
Auf Wunsch unterstützt DEKRA auch beim Erstellen der SCIP-Meldung.
Die einfache Lösung: Materialbasierte Bewertung
Das Vorkommen von SVHC-Stoffen hängt eng mit den im Erzeugnis verwendeten Materialien zusammen. Diesen Umstand hat DEKRA sich bei der Entwicklung seiner SIM-Datenbank zu Nutze gemacht. Basierend auf Literatur, Expertise und Beobachtungen aus dem DEKRA Labor wurde für über 150 Materialien bewertet, welche SVHC-Stoffe mit welcher Wahrscheinlichkeit dort auftreten können. Die Datenbank wird zweimal im Jahr mit den neuen SVHC-Stoffen der Kandidatenliste ergänzt sowie immer wieder um neue Materialien erweitert.
Das Vorkommen von SVHC-Stoffen hängt eng mit den im Erzeugnis verwendeten Materialien zusammen. Diesen Umstand hat DEKRA sich bei der Entwicklung seiner SIM-Datenbank zu Nutze gemacht. Basierend auf Literatur, Expertise und Beobachtungen aus dem DEKRA Labor wurde für über 150 Materialien bewertet, welche SVHC-Stoffe mit welcher Wahrscheinlichkeit dort auftreten können. Die Datenbank wird zweimal im Jahr mit den neuen SVHC-Stoffen der Kandidatenliste ergänzt sowie immer wieder um neue Materialien erweitert.
Die prozessorientierte Lösung: REACH Compliance Management
Das DEKRA REACH Compliance Management unterstützt Unternehmen dabei, die Informationen zu SVHC-Stoffen in Erzeugnissen effizient zu ermitteln. Dies geschieht durch pragmatische und effiziente Kombination von Lieferantenbewertung, Risk Assessment und Laboranalytik. Die dauerhafte Aktualität wird durch die Integration in ihre Abläufe sichergestellt. Die hierdurch gewonnene Sicherheit kann dem Kunden durch das DEKRA Siegel kommuniziert werden, z.B. durch ein Zertifikat auf Ihrer Homepage.
Das DEKRA REACH Compliance Management unterstützt Unternehmen dabei, die Informationen zu SVHC-Stoffen in Erzeugnissen effizient zu ermitteln. Dies geschieht durch pragmatische und effiziente Kombination von Lieferantenbewertung, Risk Assessment und Laboranalytik. Die dauerhafte Aktualität wird durch die Integration in ihre Abläufe sichergestellt. Die hierdurch gewonnene Sicherheit kann dem Kunden durch das DEKRA Siegel kommuniziert werden, z.B. durch ein Zertifikat auf Ihrer Homepage.
Die umfassende Lösung: Gefahrstoff-Compliance
DEKRA bietet darüber hinaus auch die Möglichkeit Ihre Produkte entsprechend allen gesetzlichen Anforderungen und Grenzwerten zu prüfen. Dabei werden gezielt nur die Anforderungen abgefragt, die auch auf Ihr Produkt zutreffen z.B. Anforderungen nach der Spielzeugrichtlinie oder nach der Phthalat-Richtlinie.
DEKRA bietet darüber hinaus auch die Möglichkeit Ihre Produkte entsprechend allen gesetzlichen Anforderungen und Grenzwerten zu prüfen. Dabei werden gezielt nur die Anforderungen abgefragt, die auch auf Ihr Produkt zutreffen z.B. Anforderungen nach der Spielzeugrichtlinie oder nach der Phthalat-Richtlinie.
Unser Gefahrstoff Compliance Check gekoppelt mit einem für Sie maßgeschneiderten System gibt Ihnen die Sicherheit die Ihre Kunden fordern!
Warum DEKRA?
- DEKRA berät seit über 30 Jahren Unternehmen zum Chemikalienrecht.
- Wir verfügen über eine umfangreiche Datenbank zum Vorkommen von Stoffen in Materialien.
- Bei uns erhalten Sie alle Leistungen aus einer Hand, Beratung und Analytik.
- Wir helfen Ihnen, die Anforderungen pragmatisch und effizient zu erfüllen.