Stellung von Umweltbeauftragten
Profitieren Sie von umfassender externer Kompetenz
Mit uns haben Sie einen Partner an Ihrer Seite, der Sie als Anlagenbetreiber sachkundig und zuverlässig im Bereich Umweltschutz unterstützt – sowohl im gesetzlich geregelten Bereich als auch darüber hinaus.
Betriebe mit umweltrelevanten Anlagen sind verpflichtet, qualifizierte Umweltbeauftragte für Bereiche wie Gewässerschutz, Abfallentsorgung, Immissionsschutz und Störfallvermeidung zu stellen. Diese Aufgaben können intern wahrgenommen oder an externe Dienstleister vergeben werden. Wir bieten Ihnen die notwendige Fachkompetenz in allen gesetzlich geregelten Bereichen. Auf Wunsch übernehmen unsere Sachverständigen zudem die Rolle des zentralen Umweltkoordinators in Ihrem Betrieb – damit Sie sich auf Ihre eigenen Kernkompetenzen konzentrieren können.
Ihre Vorteile
- Rechtssicherheit durch Beauftragung von DEKRA als externem Partner
- Professionelle, effiziente Ausführung aller erforderlichen Aufgaben
- Keine internen Personal-, Verwaltungs- und Qualifizierungskosten
- Kein Informationsverlust durch Fluktuation
- Anregungen für Verbesserungen durch den geschulten Blick von außen
- Maßgeschneidertes Leistungsangebot nach Ihren individuellen Bedürfnissen
Unsere Leistungen
Zu den vielfältigen Aufgaben der beauftragten Personen gehört es, die Einhaltung der Rechtsvorschriften im jeweiligen Schutzbereich zu überwachen, die Betriebsangehörigen über den Ist-Zustand, die ergriffenen Maßnahmen und die dahinter stehenden Vorschriften aufzuklären sowie aktiv auf umweltfreundliche und sichere Verfahren hinzuwirken.
Welche Anlagen Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte benötigen, ist im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) festgelegt. Für Abfallbeauftragte ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) maßgeblich, für Gewässerschutzbeauftragte das Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Überdies können die zuständigen Genehmigungsbehörden nach eigenem Ermessen die Stellung von Umweltbeauftragten anordnen.
Unsere Sachverständigen sind von Anfang an praxisnah, unkompliziert und dauerhaft für Sie da. Mit Blick auf Ihre Ziele übernehmen unsere externen Umweltbeauftragten koordinierende Aufgaben über den gesetzlich geforderten Rahmen hinaus, z. B. als:
- Immissionsschutzbeauftragter nach § 53 BImSchG und 5. BImSchV
- Störfallbeauftragter nach § 58a BImSchG und 5. BImSchV
- Abfallbeauftragter nach § 59 KrWG und AbfBeauftrV
- Gewässerschutzbeauftragter nach §§ 64, 65 WHG
Die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben können auch von einer – internen oder externen – Umweltkoordinationsstelle übernommen werden. Die Einrichtung einer solchen Stelle ist freiwillig.
Warum DEKRA?
- Mit DEKRA haben Sie Experten an Ihrer Seite, die Sie als Anlagenbetreiber sachkundig und zuverlässig unterstützen.
- Wir beraten Sie im gesetzlich geregelten Bereich als auch darüber hinaus.
- Unsere Experten übernehmen für Sie die gewünschten Aufgaben als externe Umweltbeauftragte und sind dabei gerne auch koordinierend und beratend für Sie tätig.