Prüfungen von Biogasanlagen
Am 01.12.2023 endet die Übergangsfrist für die europarechtliche Registrierungspflicht für Anlagen, die der 44. BImSchV unterliegen. Bei diesen „bestehenden“ Anlagen handelt es sich um Anlagenteile, die vor dem 20.12.2018 in Betrieb genommen wurden. Die Registrierung erfolgt über eine Anzeige, die bestimme Angaben enthalten und bei der für die Registrierung zuständigen Behörde eingereicht werden muss.
Welche Behörde zuständig ist und in welcher Form die Anzeige zu stellen ist, ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Im Zweifel wenden sich Betreiber an die für Sie bisher zuständige Behörde. Diese kennt die Meldewege.
Sicher und effizient Energie aus Biomasse gewinnen
Biogasanlagen gewinnen immer mehr an Bedeutung als nachhaltige, regenerative Alternative für die Wärme- und Stromerzeugung sowie bei der Gaseinspeisung. Unsere Sachverständigen unterstützen Sie dabei, die Sicherheit und Effizienz Ihrer Biogasanlage zu steigern, indem Sie nicht nur die erforderlichen Prüfungen durchführen, sondern Sie auch darüber hinaus zuverlässig in allen Phasen während des Betriebs begleiten.
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Mehr als nur Gesetze erfüllen
Die in Biogasanlagen entstehenden Gase können durch Leckagen an dieser zu umweltschädlichen Emissionen beitragen, während Explosionen und Deflagration zu großen Schäden an Leib und Leben oder der Anlage selbst führen können. Um dies zu verhindern, müssen Betreibende von Biogasanlagen verschiedenen gesetzlichen Pflichten nachkommen, um Umwelt und Bevölkerung, aber auch die an der Biogasanlage tätigen Beschäftigten zu schützen.
Unsere erfahrenen Sachverständigen unterstützen Sie nicht nur dabei den Vorschriften nachzukommen, sondern helfen Ihnen mittels verschiedener Services die gesetzlichen Anforderungen an Ihre Anlage zu erfüllen.
Unsere Leistungen im Überblick
Die Prüfung gemäß § 29a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) ist eine sicherheitstechnische Prüfung, die durch die zuständige Genehmigungsbehörde angeordnet wird. Diese muss je nach den behördlichen Bestimmungen im Genehmigungsbescheid vor Inbetriebnahme, nach festgelegten Zyklen wiederkehrend oder nach einer wesentlichen Änderung durchgeführt werden.
Auch die nach § 26 BImSchG geforderten Messungen der Emissionswerte müssen regelmäßig durch eine akkreditierte Messstelle wiederholt werden.
Wir unterstützen Sie durch die:
- Sicherheitstechnische Prüfung durch einen nach § 29a anerkannten Sachverständigen
- Abnahme nach WHG / AwSV und § 26 BlmSchG
- Emissionsmessungen nach BlmSchG und EEG (Formaldehyd)
Weiterhin unterstützen wir Sie bei dem Erlangen des sogenannten „Formaldehydbonus“ oder der Erfüllung der Anforderungen nach 44. BImSchV. Mit unserem anerkannten Messbericht können Sie bei Behörden zweifelsfrei belegen, dass Sie die festgelegten Werte nicht überschreiten.
DEKRA ist Ihr Ansprechpartner für Biogasanlagen
- Vertrauen Sie auf das fachübergreifende Know-how unserer nach § 29b BImSchG zugelassenen Sachverständigen
- Als nach § 26 BlmSchG zugelassene Messstelle bieten wir Ihnen ein weitrechendes Service-Portfolio an
- Durch unsere langjährige Erfahrung prüfen wir nicht nur präzise, sondern unterstützen Sie auch individuell und kompetent