Prüfung Weiterbetrieb Windenergieanlagen nach 20 Jahren

Weiterbetrieb von Onshore Windenergieanlagen nach 20 Jahren

Windenergieanlagen werden in der Regel für eine Entwurfslebensdauer von 20 Jahren ausgelegt und auf Basis einer Typenprüfung genehmigt. Um nach dem Erreichen dieses Alters nicht den Betrieb einstellen zu müssen, ist der Nachweis des sicheren Weiterbetriebes der Anlage zu erbringen.
Auf der Grundlage von Richtlinien und Regelwerken in der Fassung, welche vor 20 Jahren Grundlage der Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb waren (DIBt-Richtlinie) sowie dem aktuellen Stand der Technik prüft DEKRA insbesondere:
  • Standsicherheitsrelevante Bauteile
  • Lastabtragende Komponenten
  • Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen
  • Anlagensteuerung
  • Bremssysteme
Wir bedienen uns hierbei der praktischen und analytischen Methode. Die praktische Methode befasst sich mit:
  • Inspektion der WEA
  • Schwachstellenanalyse
  • Sichtprüfung Fundament
  • Turmkonstruktion hinsichtlich etwaiger Schäden
  • Rotorblattprüfung
  • Blitzschutzsystem
  • Lockerheitskontrollen von Schraubverbindungen
  • Standsicherheitsrelevanten Verbindungselementen
  • Sichtprüfung der Anlagensteuerung und elektrotechnische Einrichtungen hinsichtlich Befestigung, Beschaffenheit, Verfärbung etc.
Bei der analytischen Methode wird die Restlebensdauer anhand der anlagenspezifischen Berechnung oder durch Simulation der Anlage ermittelt. Dabei erhält der Betreiber eine treffsichere Aussage bezüglich der Zuverlässigkeit und Wirtschaftlichkeit seiner Anlage. Windenergieanlagen haben in der Regel eine Reserve in Bezug auf ihre Haltbarkeit, da die tatsächliche Belastung der WEA am Standort meist unter der für die Typenprüfung errechneten Belastung liegt.
Unabhängig davon führt DEKRA Dokumentenprüfungen durch, Sie erbringen ggf. den Nachweis der geringeren Betriebsbeanspruchung und wir ermitteln die Reserven der Anlage.