Nutzungsdauergutachten
Steuerliche Optimierung bei der Abschreibung vermieteter Immobilien
Für viele, meist über 30 Jahre alte Gebäude können Sie beim Finanzamt eine kürzere Abschreibungsdauer beantragen und jährlich höhere Abschreibungsbeträge geltend machen. Nach DIN EN ISO IEC 17024 zertifizierte Sachverständige der DEKRA erstellen für Sie das erforderliche Nutzungsdauergutachten.
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Was ist ein Nutzungsdauergutachten?
Von den Anschaffungs- und Herstellungskosten von vermieteten oder gewerblich genutzten Gebäuden werden in den meisten Fällen gemäß Einkommensteuergesetz (EStG) 2,0 Prozent pro Jahr steuerlich abgesetzt (Absetzung für Abnutzung - AfA). Der Gesetzgeber geht dabei von einheitlichen Gebäudenutzungsdauern im Regelfall von 50 Jahren aus, abhängig vom Baujahr eines Gebäudes und eventueller Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen.
Einflussfaktoren auf die Nutzungsdauer sind:
- technischer Verschleiß
- wirtschaftliche Entwertung
- rechtliche Gegebenheiten, welche die Nutzungsdauer begrenzen können
Ist das Gebäude vor Ablauf des nach EStG geltenden AfA-Zeitraums objektiv betrachtet technisch oder wirtschaftlich verbraucht, ist eine höhere jährliche Abschreibung möglich.
Gutachten nach den Vorgaben des Bundesfinanzministeriums
Die Gutachten zum Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer bei der Finanzbehörde werden durch Sachverständige für die Wertermittlung erstellt, welche von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifiziert wurden. Im Nutzungsdauer Gutachten werden der bauliche und energetische Zustand der Gebäude sowie die erkennbaren wirtschaftlichen und rechtlichen Einflüsse dargelegt und beurteilt. Die Restnutzungsdauer wird hergeleitet und es wird begründet, weshalb am Ende der geschätzten (Rest-) Nutzungsdauer voraussichtlich keine wirtschaftlich sinnvolle (anderweitige) Nachfolgenutzung für das jeweilige Gebäude oder die Eigentumswohnung möglich ist. Die Schätzung wird durch Anlagen (Fotos, Pläne/Karten, Mietübersicht oder Behördenauskünfte) ergänzt.
Für die Dokumentation bieten wir folgende Optionen:
- aussagekräftige Fotos zur Immobilie, welche der Auftraggeber bereitstellt
- eine Videobesichtigung (interaktiver, audiovisueller Online-Termin)
- eine persönliche Besichtigung vor Ort durch einen Sachverständigen
DEKRA – unabhängige Schätzung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer von Immobilien
- Wir sind mit langjähriger Erfahrung und fachlicher Expertise in ganz Deutschland für Sie da
- Unsere qualifizierten Sachverständigen für Wertermittlung erfüllen durch Ihre fundierte Ausbildung, Berufserfahrung und fortlaufende Weiterbildung hohe Qualitätsanforderungen