Prüfung von Medizintechnik
Sicherheit für Sie und Ihre Patienten
Für Sie als Praxisinhaber, Apotheker oder Rettungsdienstleister steht die Gesundheit Ihrer Patienten im Fokus. Doch als Arbeitgeber müssen Sie sich auch den Themen Arbeits- und Betriebssicherheit stellen - bereits vom ersten Mitarbeiter an.
Nach Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) sind Sie dazu verpflichtet medizintechnische Geräte regelmäßig zu kontrollieren. Auch Ihre elektrischen Betriebsmittel und andere technische Arbeitsmittel müssen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den Unfallverhütungsvorschriften (bspw. DGUV Vorschrift 3) Ihrer Berufsgenossenschaft regelmäßig geprüft werden.
Wir helfen Ihnen dabei, die Sicherheit Ihrer Patienten und Angestellten zu gewährleisten und liefern klare Aussagen zum Zustand Ihrer medizintechnischen Geräte. Damit erfüllen Sie Ihre Pflichten gegenüber dem Gesetzgeber. Ihr Vorteil: Als neutrale Prüfer sind wir frei von Interessenkonflikten. Für uns steht ausschließlich die Sicherheit in Ihrer Einrichtung im Fokus.
Folgende Prüfdienstleistungen bieten wir an:
Sicherheitstechnische Kontrolle von Medizinprodukten nach MPBetreibV
Die Sicherheitstechnische Kontrolle (STK) ist für besondere medizintechnische Geräte vorgeschrieben. Sie beinhaltet unter anderem die Prüfung der einwandfreien Funktionsweise des Gerätes, inklusive Messfunktion und gegebenenfalls die parametergetreue Energieabgabe an den Patienten.
STK sind je nach Gerät mit unterschiedlichem Aufwand verbunden. In jedem Fall gehen sie über die reine Prüfung der elektrischen Sicherheit hinaus.
Für die Kontrolle werden sowohl Herstellerangaben als auch die allgemein anerkannten Regeln der Technik herangezogen, die bspw. in aktuellen Normen wiedergegeben sind.
Wiederkehrende Prüfung medizinisch-elektrischer Geräte nach DIN EN 62353
Wiederkehrende Prüfung elektrischer Geräte nach DIN VDE 0701-0702
Erstellung Bestandsverzeichnis und Medizinproduktebuch nach MPBetreibV
Betreuung durch Fachkraft für Arbeitssicherheit