Aufzugsprüfungen
Aufzugsanlagen sind in Deutschland erstmalig, regelmäßig wiederkehrend und nach prüfpflichtiger Änderung gemäß Betriebssicherheitsverordnung durch eine Zugelassene Überwachungsstelle zu prüfen. Die Prüfinhalte sind in der TRBS 1201 Teil 4 festgelegt.
Diese technische Regel zur Betriebssicherheit wurde zuletzt am 4. Mai 2022 in einer überarbeiteten Form veröffentlicht und um den Anhang 3 „Anforderungen an die Prüfungen von Feuerwehraufzügen“ erweitert.
Sicherheit im Aufzugsanlagenbetrieb
Aufzüge und Förderanlagen unterliegen strengen Sicherheitsvorschriften für den Betrieb. Damit Sie als Hersteller und Betreiber alle gesetzlichen Verpflichtungen erfüllen und Optimierungspotenziale nutzen, unterstützen Sie die DEKRA Sachverständigen mit kombinierbaren Prüfleistungen, innovativer Messtechnik und langjähriger Expertise.
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Am 22. März 2023 wurde im Rechtsbereich der BetrSichV die Technische Regel 1115 Teil 1 veröffentlicht. Sie fordert vom Arbeitgeber, dass mögliche Cyber-Bedrohungen an Arbeitsmitteln und insbesondere an überwachungsbedürftigen Anlagen wie Aufzug-, Druck- oder Ex-Anlagen, im Rahmen von Gefährdungsbeurteilungen identifiziert und entsprechende Vorkehrungen und Schutzmaßnahmen getroffen werden müssen.
Als Notifizierte Stelle (Benannte Stelle) unterstützt DEKRA Sie auf dem Weg zur Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung.
Notifizierte Stelle für Aufzüge
Wir führen alle vorgeschriebenen Prüfungen als ZÜS für Sie durch und unterstützen Sie bei allen Aufgaben im Zusammenhang mit der BetrSichV.
ZÜS für Aufzugsprüfungen