Lieferkettengesetz (LkSG)

Unterstützung bei der Einhaltung von Sorgfaltspflichten in der Lieferkette

Das deutsche Lieferkettengesetz (bzw. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) ist seit 2023 in Kraft. Unternehmen entlang der gesamten Lieferkette müssen sich seither auf die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen einstellen, um Bußgelder und Strafen zu vermeiden, die sie z.B. von staatlichen Aufträgen ausschließen könnten..

Vorteile der Einhaltung des Lieferkettengesetzes

  • Nachweis Ihres Engagements für den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt
  • Definition von Prozessen, um auf veränderte Umstände und Verstöße reagieren zu können
  • Identifikation risikoträchtiger Geschäfts- und Lieferkettenbereiche und Implementierung von Schutzmaßnahmen
  • Gewährleistung von ethischer Beschäftigung und sicheren Arbeitsbedingungen
Supply Chain Act

Reichweite der Sorgfaltspflicht entlang der Lieferkette

Das von der Bundesregierung verabschiedete Sorgfaltspflichtengesetz enthält verbesserte Standards, die sich auf die Einhaltung von Vorschriften für Unternehmen und ihre Geschäftspartner auswirken. Nach den festgelegten Kriterien sind Unternehmen verpflichtet zu:
  1. Durchführung einer Risikoanalyse für den eigenen Geschäftsbereich und unmittelbare Lieferanten
  2. Definition betriebsinterner Verantwortlichkeiten (Menschenrechstbeauftragte/Menschenrechstbeauftragter)
  3. Verabschiedung einer Grundsatzerklärung
  4. Implementierung von Präventionsmaßnahmen im eig. Geschäftsbereich, unmittelbaren und ggf. auch mittelbaren Lieferanten
  5. Definition von Abhilfemaßnahmen
  6. Implementierung eines Beschwerdemanagementsystems
  7. Berichte an die BAFA

Gemeinsam zum Ziel gelangen

Unsere Experten unterstützen Sie bei der Erfüllung Ihrer unternehmerischen Pflichten und bieten Ihnen eine auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Gegebenheiten zugeschnittene Dienstleistung. Unsere Risikobewertung ist auf Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern, die ab 2023 zur Einhaltung verpflichtet sind, ausgelegt, aber auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern, für die 2024 das Lieferkettengesetz erstmalig in Kraft trat, anwendbar. Die Einschätzung durch unsere Experten umfasst:
  • Die gemeinsame Festlegung der notwendigen Parameter
  • Die Durchführung einer ganzheitlichen GAP-Analyse oder je nach Bedarf auch die Betrachtung einzelner Bausteine im Sorgfaltspflichten-Prozess
  • Eine Erfassung der menschenrechtlichen und ökologischen Hotspots in Ihren Lieferketten sowie Unterstützung bei der Risikoanalyse für den eigenen Geschäftsbereich
  • Entsprechende Auditierung gemäß den Anforderungen der Sorgfaltspflicht in der Lieferkette
  • Abschlussbericht(e) und Dokumentation
Mit unserer Erfahrung als angesehener globaler Partner sind wir bereit, Ihnen jederzeit und überall auf der Welt umfassende Dienstleistungen aus einer Hand zu bieten. Wir freuen uns darauf, Ihre Fragen zu beantworten und Sie auf die Einhaltung des neuen Lieferkettengesetzes vorzubereiten.
Verbindliche Kriterien des Sorgfaltspflichtengesetzes
Umsetzung der neuen verbindlichen Anforderungen des deutschen Lieferkettengesetzes.

Profitieren Sie von unserer Expertise

  • Unsere Experten verfügen über langjährige branchenübergreifende Erfahrung.
  • Optimierte Bewertungsprozesse sorgen für schnelle, kosteneffiziente und genaue Ergebnisse.
  • Mit mehr als 40 Akkreditierungen in unserem Portfolio können wir unsere Dienstleistungen auf Ihre Bedürfnisse abstimmen.
  • Ein internationales Team steht an Standorten weltweit zu Ihrer Verfügung.
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Peter Paul Ruschin

Leitung Sustainability Services

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