Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme, Nassabscheider
Prüfung von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern nach §14 der 42. BlmSchV
Ein hygienegerechter und sicherer Betrieb von Rückkühlsystemen mit offenem Wasserkreislauf ist unabdingbar, um die Gesundheit der Mitarbeitenden und die Umwelt schützen zu können. Deswegen sind Betreibende von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern nach dem 42. Bundes-Immissionsschutzgesetz (42. BImSchV) dazu verpflichtet, ihre Anlagen regelmäßig alle fünf Jahre, überprüfen zu lassen. Unsere anerkannten Sachverständigen begleiten Sie hier von Beginn an und unterstützen Sie, Ihren rechtlichen Pflichten nachzukommen.
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Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider sicher betreiben
Rückkühlwerke, wie Verdunstungskühlanlagen und Kühltürme, leiten Wärme sicher ab und schützen Industrieanlagen verschiedenster Art. Genau wie wasserbasierte Nassabscheider zeichnen sie sich durch Effizienz und einen optimalen Ressourcenkreislauf aus. Um die Sicherheit von Beschäftigten und der Umwelt zu gewährleisten, müssen Anlagenbetreiber verschiedenen rechtlichen Pflichten unter anderem nach der
42. BImSchV
nachkommen. Dazu gehören beispielsweise:
- Meldung der Anlage im bundeseinheitlichen Kataster der Verdunstungskühlanlagen (KaVKA)
- Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung unter Beteiligung einer hygienisch fachkundigen Person
- Genaue Dokumentation anlagenrelevanter Daten in einem Betriebstagebuch
- Regelmäßige interne oder externe Prüfung des hygienischen Zustands der Anlage
- Wiederkehrende Prüfung in einem fünfjährigen Turnus durch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige oder eine Inspektionsstelle Typ A
Unser Service
Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen von DEKRA führen die Überprüfung gemäß 42. BImSchV durch. Dank ihrer Bestellung verfügen die DEKRA Sachverständigen nachweislich über eine besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Eignung. Dadurch bieten wir eine sachgerechte Anlagenüberprüfung, die Mängel und Abweichungen nicht bloß auflistet, sondern Ihnen wertvolle Informationen zur hygienischen Relevanz an die Hand gibt. Nutzen Sie das Wissen und die Erfahrung, damit von Ihrer Anlage keine Gefahren ausgehen.
Darüber hinaus sind unsere Sachverständigen auch hygienisch fachkundige Personen nach VDI 2047 und auch damit die richtigen Ansprechpartner, wenn es um den hygienegerechten und sicheren Betrieb Ihrer Anlage geht. Wir berücksichtigen über die BImSchV hinaus die einschlägigen Anforderungen, wie VDI 2047, VDI 3679, BiozidV, GefStoffV, WHG etc., auf deren Basis wir Gutachten, Überprüfungen und Beurteilungen erstellen.
DEKRA – Ihr vertrauensvoller Partner rund um Hygiene und Sicherheit
- Wir bieten Ihnen jahrzehntelange Expertise als anerkannte, neutrale Prüfstelle im Bereich Hygiene und Anlagenprüfungen
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