DEKRA weist auf CLP-Novelle hin

Kennzeichnung von Gefahrstoffen neu geregelt

22. Okt. 2024 Industrie / Sicherheit bei der Arbeit

Nach der Zustimmung des Europäischen Parlaments hat in diesen Tagen auch der EU-Umweltministerrat der novellierten Fassung der CLP-Verordnung zugestimmt. Sie enthält unter anderem neue Regeln für Gefahrstoffetiketten und den Onlinehandel. DEKRA empfiehlt Formulierern und Händlern, sich rechtzeitig mit den neuen Anforderungen vertraut zu machen, um die Rechtskonformität der eigenen Produkte dauerhaft sicher zu stellen.

Wesentliche Änderungen betreffen die Gestaltung der Gefahrstoffetiketten. Neu ist die Vorgabe, dass es präzise Anforderungen an die Mindestschriftgröße (1,2 mm für den Buchstaben x) und den Zeilenabstand gibt, außerdem soll die Schrift des Gefahrstoffetiketts schwarz auf weißem Hintergrund sein. Damit soll die Lesbarkeit verbessert werden.
Um umfangreiche Inhalte und mehrere Sprachen auf Gefahrstoffetiketten unterzubringen, werden dann explizit auch Faltetiketten zulässig. Des Weiteren wurde die Pflicht, bei geänderter Einstufung auch nach Inverkehrbringen das Etikett des Produkts anzupassen präziser formuliert und mit einer sechsmonatigen Frist versehen.
Die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt wird in wenigen Wochen erwartet. Dann wird auch klar werden, wann die Übergangsfristen für verschiedene Anforderungen auslaufen werden. Jochen Dettke, Produktmanager für Chemical Safety bei DEKRA: „Formulierer und Händler, sollten sich rechtzeitig mit den neuen Anforderungen vertraut machen, um die Rechtskonformität der eigenen Produkte dauerhaft sicher zu stellen.“
Eine weitere Änderung betrifft den Onlinehandel. Einerseits soll dann im Onlineshop beim Produkt auch die vollständige Gefahrstoffkennzeichnung gem. Art. 17 angegeben werden. Dies war bisher im B2B-Bereich nicht erforderlich. Außerdem wird klargestellt, dass es beim internationalen Versandhandel einen gewerblichen Importeur geben muss. Ein privater Import, der beispielsweise über chinesische Handelsplattformen vermittelt wird, ist dann nicht mehr zulässig.
DEKRA bietet dazu auch Webinare an. Mehr Informationen unter: