Aktuelle DEKRA / Ipsos Studie
Interesse von Autobesitzern an „Over-the-Air“-Updates nimmt zu
- Bequemlichkeit ist das meistgenannte Argument dafür
- Befragung unter 1.000 Fahrzeughaltern im Juni 2024
- DEKRA: Updates können Auto grundlegend verändern, Prüfung ist nötig
Drahtlose Software-Updates von Fahrzeugen sind für immer mehr Autobesitzer in Deutschland interessant. Das ist eines der Ergebnisse einer aktuellen Befragung der Expertenorganisation DEKRA und des Marktforschungsinstituts Ipsos. 55 % der Befragten äußerten grundsätzliches Interesse an so genannten „Over-the-Air“-Updates. Vor zwei Jahren lag dieser Wert noch bei 47 %.
Für 14 % der Befragten sind „Over-the-Air“-Updates eher uninteressant oder überhaupt nicht interessant. 21 % entscheiden sich weder in die eine noch in die andere Richtung, während 10 % das Verfahren, das in modernen Fahrzeugen zunehmend relevanter wird, nicht kennen.
Die meistgenannten Argumente für die drahtlosen Updates sind, dass man sich so einen Besuch in der Werkstatt sparen könne und dass das Ganze bequem und unkompliziert sei.
Für die Online-Studie befragte Ipsos im Auftrag von DEKRA im Juni 2024 insgesamt 1.000 Autobesitzer, die selbst für die Wartung und Reparatur ihres Fahrzeugs verantwortlich sind. Weitere Informationen und eine Möglichkeit, die gesamte Studie zu bestellen, gibt es unter
www.dekra.de/aftersales-studie
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Was bedeutet ein „Over-the-Air“-Update konkret?
Die drahtlose Aktualisierung von Fahrzeugsoftware kann möglicherweise dazu dienen, Fehler zu beheben, aber zum Beispiel auch zusätzliche Funktionalitäten freizuschalten, ohne dass das Fahrzeug dazu in die Werkstatt kommt. Dabei müsse man sich klarmachen, was das konkret bedeutet, so Jann Fehlauer, Geschäftsführer der DEKRA Automobil GmbH: „Ein Fahrzeug kann durch ein ‚Over-the-Air‘-Update grundlegend verändert werden. Elektronische Funktionen können abgeschaltet, neue aufgespielt, Spezifikationen verändert werden. Das bedeutet: Das Fahrzeug, das im Rahmen der Homologation auf Herz und Nieren geprüft wurde und anschließend eine Typgenehmigung bekommen hat, entspricht nach dem Update möglicherweise in wichtigen Punkten nicht mehr dem typgenehmigten Stand.“
Wichtig ist aus seiner Sicht deshalb, dass das Update selbst samt seiner Auswirkungen auf das Fahrzeug wie im Rahmen der ursprünglichen Typgenehmigung geprüft wird. „Nach der Aktualisierung müsste dann überprüft werden, ob der Softwarestand diesem genehmigten ‚Zustand nach Update‘ entspricht. Das ist mit Blick auf die Verkehrssicherheit aus unserer Sicht unabdingbar,“ so Fehlauer.