FAQ zur Hauptuntersuchung

Wir haben die wichtigsten Infos rund um die Hauptuntersuchung für dich zusammengestellt.

Wann ist meine nächste Hauptuntersuchung fällig?

Je nach Fahrzeugart ist die Hauptuntersuchung alle 12 bis 36 Monate fällig. Vergleiche hierzu die unten gezeigte Übersichtstabelle. Die HU-Fälligkeit ist auch in der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) vermerkt oder erkennbar auf der HU-Plakette am Kennzeichen.
Die runde Plakette am hinteren Kennzeichen zeigt das Jahr sowie den Monat der nächsten Hauptuntersuchung an. Das Jahr ist eingekreist in der Mitte der Prüfplakette zu erkennen. Außerhalb des Kreises sind die Zahlen von 1 bis 12 angeordnet. Die Zahl, die oben mittig ist, zeigt den Monat der nächsten Hauptuntersuchung.

Was passiert, wenn ich die Frist für die Hauptuntersuchung überziehe?

Die Hauptuntersuchung muss in der Regel alle 24 Monate erfolgen. Ab einer Terminüberschreitung von mehr als zwei Monaten, wird ein Aufpreis von 20% auf den Hauptuntersuchungspreis berechnet, da das Fahrzeug nun intensiver geprüft werden muss.
Wer mit einer mehr als zwei Monate abgelaufenen Prüfplakette in eine Verkehrskontrolle gerät dem drohen je nach Schwere Verwarn-, Bußgeld oder Punkte in Flensburg. Dies gilt ebenfalls für Fahrzeuge, die ohne gültige Prüfplakette im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt sind. Bei Unfällen, die auf mangelnde Hauptuntersuchung zurückzuführen sind, wird die Kfz-Versicherung Regressansprüche gegenüber dem Fahrzeughalter geltend machen.
Die HU darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Der Fahrzeughalter ist für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen verantwortlich. Vom Gesetzgeber wird das Überziehen der HU wie folgt geahndet:
Bei PKW, Motorrädern, leichten Anhängern:
  • Mehr als zwei Monate: 15 Euro
  • Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten: 25 Euro
  • Mehr als acht Monate: 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg
Wenn bei der HU oder Sicherheitsprüfung erhebliche Mängel festgestellt wurden und die einmonatige Nachprüffrist überschritten ist, kann das ein Verwarnungsgeld von 15 Euro kosten.

Kann ich mich auf die Hauptuntersuchung vorbereiten?

Mit diesen einfachen Schritten kannst du dein Fahrzeug selbst vorab auf einige wichtige Sicherheitsaspekte prüfen:
  • Verbandkasten (Ablaufdatum prüfen), Warndreieck und Warnweste sind vorhanden
  • Reifenprofiltiefe messen (mindestens 1,6 Millimeter Restprofil müssen vorhanden sein)
  • Beleuchtung überprüfen (funktionieren Scheinwerfer und Blinklichter?)
  • Warnblinker testen
  • Frontscheibe prüfen (bei Steinschlag ggfs. austauschen)
  • Flüssigkeitenstand prüfen (Öl-, Brems-, Scheibenwischerflüssigkeit)
  • Alle Sitzgurte überprüfen
Eine ausführliche Liste aller Prüfpunkte findest du in unserer HU-Checkliste.

Welche Unterlagen muss ich zur Hauptuntersuchung mitbringen?

Mitgebracht werden müssen grundsätzlich zunächst die folgenden Fahrzeugpapiere, die ohnehin bei jeder Fahrt mitzuführen sind. Unser Tipp: Bringe lieber mehr als zu wenig Unterlagen mit.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Nachweise über nachträglich vorgenommene technische Änderungen beispielsweise Bauartgenehmigungen, Allgemeine Betriebserlaubnisse oder Abnahmebescheinigungen – sofern diese nicht bereits in der Zulassungsbescheinigung vermerkt sind oder die eingebauten Teile ein EG/ECE-Genehmigungszeichen tragen und eventuelle Verwendungseinschränkungen oder Einbauanweisungen eingehalten werden
  • Bei Kraftfahrzeugen sind auch Nachweise über vorangegangene Abgasuntersuchungen und/oder Gasanlagenprüfungen (für Flüssig- oder Erdgasanlagen zum Kfz-Antrieb) vorzulegen. Sollten diese noch gültig sein, entfallen dann diese Prüfungen im Rahmen der anstehenden Hauptuntersuchung.
  • Ist das Fahrzeug mit einer festeingebauten Flüssiggasanlage ausgerüstet, die nicht zum Antrieb des Fahrzeuges dient (z.B. Kocheinrichtung im Wohnmobil), so ist es ratsam, ebenfalls einen Nachweis über deren regelmäßige Prüfung (Plakette oder Bescheinigung) zu erbringen. Bei bestimmten Fahrzeugausführungen muss der fehlende Nachweis nämlich bemängelt werden und eine neue HU-Plakette kann nicht angebracht werden.

Wie viel kostet eine HU bei DEKRA?

Die Kosten für die HU unterscheiden sich je nach Fahrzeug und Standort der Prüfung. Die Gebühren- bzw. Entgelttabellen sind an allen DEKRA Prüflokationen für unsere Kunden einsehbar. Wir geben hierzu auch gerne telefonisch Auskunft. Du erreichst uns über die jeweiligen Kontaktdaten unserer Prüflokation oder über unsere bundesweite kostenlose DEKRA Service Hotline +49.800.333.333.3

Wann erfahre ich das Ergebnis der Hauptuntersuchung und was steht drin?

Das Ergebnis der Untersuchung erfährst du unverzüglich vor Ort. Anhand der erstellten Mängelliste wird dein Fahrzeug in eine der folgenden Mängelklassen eingeteilt. Du musst die Mängel unverzüglich beseitigen, sonst droht ein Bußgeld bei einer Kontrolle.
EinstufungBedeutung
HW = HinweiseHinweise sind keine Mängel und sollen nur auf mögliche zukünftige Mängel (Verschleiß, Korrosion u. Ä.) hinweisen. Die Prüfplakette wird sofort zugeteilt.
OM = Ohne erkennbare MängelDie Prüfplakette wird sofort zugeteilt.
GM = Geringe MängelDie Prüfplakette kann zugeteilt werden. Sie müssen aber die Mängel unverzüglich beseitigen, sonst droht ein Bußgeld bei einer Kontrolle.
EM = Erhebliche MängelMängel Die Plakette wird nicht zugeteilt. Falls die Nachprüfung nicht innerhalb eines Monats erfolgt, ist eine neue HU notwendig.
VM = Gefährliche MängelDie Mängel am Fahrzeug stellen eine direkte Verkehrsgefährdung dar. Die HU-Plakette wird nicht zugeteilt und es wird dringend empfohlen, mit dem Fahrzeug keinerlei Fahrten mehr durchzuführen. Die Nachprüfung muss innerhalb eines Monats erfolgen.
VU = VerkehrsunsicherDie Mängel am Fahrzeug stellen eine unmittelbare Verkehrsgefährdung dar. Die vorhandene HU-Plakette wird entfernt und die Zulassungsbehörde informiert (Betriebsuntersagung). Die Nachprüfung muss innerhalb eines Monats erfolgen.

Was mache ich mit dem ausgestellten HU-Prüfbericht?

Bewahre den HU-Bericht sorgfältig bis zur nächsten Fahrzeugprüfung auf. Dieser Bericht ist zuständigen Personen bzw. Stellen (Polizei, Straßenverkehrsbehörde) auf Verlangen vorzuzeigen. Es ist jedoch nicht erforderlich, den Bericht grundsätzlich im Auto mitzuführen. Prüfzeugnisse über Änderungen am Fahrzeug, die nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen sind, müssen Autofahrer aber dabeihaben.

Was ist bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen zu beachten?

Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen dürfen lediglich im zugelassenen Zeitraum genutzt werden. Dieser ist an den Ziffern zu erkennen, welche am rechten Rand des Kfz-Kennzeichens übereinander stehen. Die Ziffer über dem Strich gibt dabei den Beginn, die Ziffer unter Strich das Ende des Zeitraums an. Der Zeitraum reicht von zwei bis maximal elf Monaten.
Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen brauchen nicht außerhalb des Betriebszeitraums zu Hauptuntersuchung, sondern im ersten Monat nach der Betriebspause. Außerhalb des Betriebszeitraums darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehrsraum geparkt werden, sondern ist auf nicht öffentlich zugänglichem Grund abzustellen. Hierzu gehören beispielsweise ein Privatgrundstück oder eine Garage.

Was muss ich bei technischen Änderungen am Fahrzeug beachten?

Viele nützliche Informationen zum Thema technische Änderungen findest du in unserem Tuning Ratgeber oder kontaktiere uns einfach.