Gefahrguttransport in Werkstätten und Autohäusern
Mehr Sicherheit im richtigen Umgang von Gefahrgut im Kfz-Gewerbe
Von Airbags über Funkschlüsselbatterien bis hin zu Akkus in E-Autos: In Werkstätten und Autohäusern kommen Mitarbeitende tagtäglich mit einer Vielzahl gefährlicher Güter in Berührung. Der unsachgemäße Umgang mit giftigen und gesundheitsschädlichen Substanzen, mangelhafte Lagerung, falsche Entsorgung und insbesondere der Transport bergen erhebliche Sicherheitsrisiken.
Welche gesetzlichen Vorgaben müssen Sie beachten? In welcher Verantwortung steht Ihr Unternehmen? Und wo finden Sie Unterstützung?
Rechtsgrundlagen für sicheren Umgang, Transport und Verpackung von Gütern
Der Umgang mit Gefahrgut wird durch die Gefahrgutvorschriften definiert. Das sind vor allem das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG), die Gefahrgutbeauftragten-Verordnung (GbV) und das Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR, englisch Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road).
Neben dem Gefahrgutrecht betreffen Sie weiterhin spezifische Pflichten bezüglich des Brandschutzes, des Umgangs mit Gefahrstoffen und Vorgaben zur Arbeitssicherheit.
Die genauen Vorgaben und Pflichten variieren je nach den ausgeführten Tätigkeiten und den eingesetzten Gefahrgütern im Betrieb. Unsere Sachverständigen empfehlen Ihnen deshalb eine individuelle Beratung, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen die komplexen Anforderungen beim Transport von Gefahrgütern rechtssicher erfüllt.
Die Zahl der zugelassenen Elektro- und Hybridfahrzeuge steigt rasant. Im Umkehrschluss bedeutet das für Werkstätten, dass immer mehr beschädigte oder verunfallte Fahrzeuge zur Reparatur eintreffen. Eine herausfordernde Situation.
Sonderfall: Lithium-Ionen-Akkus in der Fahrzeugreparatur
Die Zahl der zugelassenen Elektro- und Hybridfahrzeuge steigt rasant. Im Umkehrschluss bedeutet das für Werkstätten, dass immer mehr beschädigte oder verunfallte Fahrzeuge zur Reparatur eintreffen. Eine herausfordernde Situation, besonders hinsichtlich der Batterien von E-Autos. Das bedeutet nicht nur aufgrund der erhöhten Spannung der Akkus mehr Umsicht bei der Fahrzeugreparatur und somit spezielle Fachkenntnisse Ihrer Technikerinnen und Techniker. Auch die Entsorgung und der Transport dieses teils mehreren 100 kg schweren Gefahrguts fordert Kfz-Gewerbeunternehmen.
Wenn Sie dieses Gefahrgut verpacken oder transportieren, müssen Sie auf den Zustand der Batterie achten: Ist die Batterie defekt? Ist das Gehäuse beschädigt? Daraus ergeben sich Verpackungsmaterial, Transportbedingungen, Qualifikationen der Fahrerin oder des Fahrers und vor allem die Kennzeichnung.
Denn der nicht-sachgerechte Transport von Hochenergiebatterien sowie fehlende oder falsche Kennzeichnungen kann schwerwiegende Folgen für die Umwelt haben. Die durch falschen Umgang entstehenden Brände können aufgrund der großen Hitzeentwicklung von 1000 bis 2000 Grad nur schwer gelöscht werden, während die enthaltenen Gefahrstoffe Mensch und Natur gefährden.
Lithiumbatterien sind als Gefahrgut der Klasse 9 klassifiziert. Der Transport beschädigter Batterien erfordert spezielle Maßnahmen. Darunter fällt die Verwendung von Verpackungen die von der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) zugelassen sind. Verpackungen für kritische Lithiumbatterien sind so gestaltet, dass ein Abbrennen der enthaltenen Batterie möglich ist, ohne dass es zu einer Gefährdung kommt. Es ist wichtig, die Sicherheits- und Verpackungsvorschriften des ADR und der BAM zu befolgen. Bei Unsicherheiten ist die Rücksprache mit dem Gefahrgutbeauftragten oder dem Entsorgungsbetrieb zu empfehlen.
Verantwortlichkeiten im Bereich Gefahrgut
Die Verantwortung für sachgemäßen Umgang, Transport und Entsorgung gefährlicher Güter und Substanzen tragen Sie als Unternehmerin oder Unternehmer. Dazu gehören neben der eigentlichen Umsetzung der gesetzlichen Auflagen auch die Schulung Ihrer Mitarbeitenden, die Erstellung von Merkblättern und die Benennung verantwortlicher Personen in den einzelnen Niederlassungen. So sind Sie ggf. verpflichtet , schriftlich einen
Gefahrgutbeauftragten
für Ihr Kfz-Gewerbe zu bestellen. Diese Aufgaben können auch durch einen externen Dienstleister wahrgenommen werden.
DEKRA Services für sicheres Gefahrgut-Handling
Damit Sie sich besser auf Ihre Haupttätigkeit konzentrieren können, unterstützen unsere Sachverständigen Sie umfassend im Bereich Gefahrgut mit der:
- Stellung von Gefahrgutbeauftragten
- Weiterbildung Ihres internen Gefahrgutbeauftragten
- Unterweisung von Mitarbeitenden vor Ort
- Beratung rund um das Thema Gefahrgut verpacken, transportieren und lagern