Filtrierende Atemschutzgeräte

Zertifizierung von filtrierenden Atemschutzgeräten nach PSA Verordnung (EU) 2016/425

Die Zertifizierung von filtrierenden Atemschutzgeräten nach PSA Verordnung ist gesetzlich vorgeschrieben, damit der Anwender bei ausreichender Sauerstoffkonzentration in der Umgebungsluft vor Gefahren durch Partikel, Gase oder Dämpfe geschützt ist.

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Zertifizierung von filtrierenden Atemschutzgeräten

Die Zertifizierung von filtrierenden Atemschutzgeräten nach PSA Verordnung ist gesetzlich vorgeschrieben, damit der Anwender bei ausreichender Sauerstoffkonzentration in der Umgebungsluft vor Gefahren durch Partikel, Gase oder Dämpfe geschützt ist.

Unsere Services im Überblick

Unsere Experten prüfen und zertifizieren Ihre Atemschutzgeräte gemäß der PSA-Verordnung (EU) 2016/425:
  • Gas- und Kombinationsfilter nach EN 14387 und DIN 58620
  • Partikelfilter nach EN 143
  • Filtrierende Halbmasken nach EN 149 und EN 405
  • Gebläsefiltergeräte nach EN 12941 und EN 12942
  • Atemschlauchfilter nach EN 12083
Zusätzlich prüfen wir werden Atemfilter geprüft auf Übereinstimmung mit:
  • vfdb-Richtlinie 0802 (Atemschutzgeräte für Feuerwehr-Einsatzaufgaben)
  • ASG-Empfehlungen (Atemschutzgeräte für den Bergbau)
  • Technische Richtlinien für modulare Systeme – Schutzhelm, Hör-/Sprechgarnitur, Atemanschluss und Atemfilter – für die Polizei

DEKRA – der Partner für umfassende Sicherheit nach PSA-Verordnung

  • Unsere Experten verfügen über langjährige Erfahrung in der Prüfung und Zertifizierung von PSA und unterstützen Unternehmen gezielt bei der Einhaltung der PSA-Verordnung.
  • Unser weltweites Expertennetzwerk bietet auch branchespezifische, länderübergreifende Lösungen
  • Mit unseren umfassenden Dienstleistungen bieten wir optimale Unterstützung.
  • Unser besonderer Service: Orientierende Laborprüfungen von Materialien, Einzelkomponenten Baugruppen oder auch Komplettgeräten