Filtrierende Atemschutzgeräte
Zertifizierung von Filtrierenden Atemschutzgeräten nach PSA Verordnung (EU) 2016/425
Filtrierende Atemschutzgeräte schützen bei ausreichender Sauerstoffkonzentration in der Umgebungsluft den Anwender vor Gefahren durch Partikel, Gase oder Dämpfe. Eine Zertifizierung nach PSA Verordnung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Wir prüfen und zertifizieren unter Berücksichtigung der PSA Verordnung (EU) 2016/425:
- Gas- und Kombinationsfilter unter Berücksichtigung der EN 14387 und DIN 58620
- Partikelfilter unter Berücksichtigung der EN 143
- Filtrierende Halbmasken unter Berücksichtigung der EN 149 und EN 405
- Gebläsefiltergeräte unter Berücksichtigung der EN 12941 und EN 12942
- Filter mit Atemschlauch unter Berücksichtigung der EN 12083
Wir untersuchen Atemfilter auch auf Übereinstimmung mit:
- vfdb-Richtlinie 0802 (Auswahl von Atemschutzgeräten für Einsatzaufgaben bei den Feuerwehren)
- ASG-Empfehlungen (Empfehlungen für Atemschutzgeräte im Bergbau)
- Technische Richtlinie für ein modular aufgebautes System – Schutzhelm, Hör-/Sprechgarnitur, Atemanschluss und Atemfilter – für die Polizei