Fahrtreppen- und Fahrsteigprüfung
Prüfungen für Sicherheit auf jeder Stufe
Wie für Aufzüge schreibt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) auch für Fahrtreppen und Fahrsteige eine regelmäßige Prüfung vor. Umfang und Fristen dieser wiederkehrenden Prüfungen sind vom Betreiber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln. DEKRA empfiehlt hier einen jährlichen Turnus.
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Sicherheit und Services aus einer Hand
Gemäß Betriebssicherheitsverordnung sind neben den wiederkehrenden Prüfungen auch weitere Beurteilungen und Untersuchungen Ihrer Anlagen durch eine Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) oder eine befähigte Person erforderlich, beispielsweise vor der erstmaligen Inbetriebnahme oder nach technischen Änderungen.
Die DEKRA Leistungen für Fahrtreppen und Fahrsteige im Überblick
In jeder Phase des Anlagenlebenszyklus unterstützen Sie unsere Experten bei allen Anforderungen mit umfassender Fachexpertise, langjähriger Erfahrung und modernsten Prüfverfahren.
Inbetriebnahmeprüfung
- Gefährdungsbeurteilung
- Unterstützung bei der Ermittlung der erforderlichen Prüffristen
- Prüfung vor erstmaliger Inbetriebnahme gemäß BetrSichV
Betrieb
- Prüf- und Terminmanagement
- Wiederkehrende Prüfungen gemäß BetrSichV
- Unfall- und Schadensuntersuchung
- Prüfungen nach DGUV V3
Anlagenänderung
- Ermitteln von Gefährdungen im Vorfeld
- Prüfung nach Änderungen oder Reparaturen gemäß BetrSichV
DEKRA – Ihr Partner für die Prüfung von Fahrtreppen und Fahrsteigen
- Unsere erfahrenen und kompetenten Sachverständigen sind bundesweit vor Ort für Sie da
- Das DEKRA Leistungsspektrum bietet passgenaue Prüfleistungen und Services für den gesamten Lebenszyklus Ihrer Fahrtreppen und Fahrsteige
- Maximieren Sie Ihren Nutzen mit kombinierbaren Dienstleistungen aus einer Hand
- Profitieren Sie von der Neutralität und der Qualität der DEKRA Prüfungen und Gütesiegel