Fahrschule: praktische Prüfung mit Fahrerassistenzsystemen
Teilautomatisierte Hilfs- und Assistenzsysteme in der praktischen Führerscheinprüfung
Ist der Einsatz von Fahrassistenzsystemen (FAS) in der praktischen Fahrerlaubnisprüfung (FE-Prüfung) erlaubt? Welchen Einfluss haben diese auf die Prüfungsbewertung? Die Antworten auf diese und andere wichtige Fragen im Zusammenhang mit der Nutzung und Wirkungsweise von Assistenzsystemen bei der praktischen Führerscheinprüfung finden Sie hier im Überblick.
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Angepasste Prüfvorschriften
Seit Juni 2022 sind Fahrassistenzsysteme in den Fahrzeugen der Fahrschule für die praktische Führerscheinprüfung grundsätzlich zugelassen, wenn ihr Einsatz unter Berücksichtigung der Prüfungsrichtlinie nach Nummer 2, Anlage 7 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) erfolgt. Das gilt für alle lieferbaren Ausstattungen und Systeme des Fahrzeugherstellers ab Werk und auch für den nachträglichen Einbau gleicher oder ähnlicher Produkte.
Entscheidungsspielraum für den Prüfenden
Bei Fahrschulfahrzeugen, die über Systeme verfügen, die die Längs- und Querführung des Fahrzeugs in einem spezifischen Anwendungsfall aktiv und kontinuierlich übernehmen können, entscheidet der amtlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr (aaSoP) – also der Prüfende – über den Einsatz der Systeme in der praktischen Führerscheinprüfung.
Hinweise für die Prüfung
- Die Nutzung der Fahrassistenzsysteme in der Prüfung muss gemäß den „Anwenderhinweisen zu Fahrassistenzsystemen in der praktischen Führerscheinprüfung“ erfolgen.
- Die Fahrschule vermerkt die spezifischen Assistenzsysteme, die im jeweiligen Prüfungsfahrzeug eingebaut sind, in einem hierfür vorgegebenen Datenblatt.
- Der Prüfling oder der Fahrlehrende legen dem Prüfenden (aaSoP) auf Verlangen vor Beginn der praktischen Fahrerlaubnisprüfung das entsprechende Datenblatt zur Einsichtnahme vor.
Bei diesem Fahrassistenzsystem stellt der Fahrer oder die Fahrerin selbst eine Geschwindigkeit und einen einzuhaltenden Mindestabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ein, die dann vom System eingehalten werden.
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