Fahrräder sicher mit dem Auto transportieren
Wenn Räder huckepack reisen
- Heckträger und Anhängerkupplung nicht überladen
- Beladung verändert das Fahrverhalten
- In einigen Ländern gelten Regeln für die Kennzeichnung
Wer heutzutage sein Fahrrad mit dem Auto transportiert, nutzt dafür in vielen Fällen einen Heckträger, der auf der Anhängekupplung sitzt. Die Experten von DEKRA sagen, was bei Montage und Betrieb zu beachten ist, damit die Fahrräder sicher ans Ziel gelangen.
Für die Huckepack-Lösung sprechen die einfache Montage, die niedrige Ladehöhe und der geringe Luftwiderstand während der Fahrt. Wer sich mit dem Gewicht etwa von Pedelecs schwer tut, kann sich bei manchen Träger-Modellen sogar mit einer Mini-Laderampe das Aufladen leichter machen. Beim Heckträger wird das Fahrrad in eine Trageschiene gesetzt, mit einem Bügel am Rahmen fixiert und an den Rädern mit Halteschlaufen festgespannt. Eine zusätzliche Sicherung mit Spanngurten am Träger oder Fahrzeug sorgt für zusätzlichen Halt und reduziert Schwingungen bei der Fahrt.
Abdeckungen schützen empfindliche Elektrik-Teile
Vor dem Losfahren gilt es, alle Teile zu entfernen, die sich unterwegs lösen können, wie etwa Gepäckkorb, Luftpumpe oder Trinkflasche. Bei Elektro-Bikes muss auch der Akku im Fahrzeuginneren stoßgeschützt verstaut werden. Für längere Fahrten empfehlen sich Abdeckungen fürs Pedelec, die empfindliche Elektrik-Teile wie Bedienelemente, Akku-Kontakte und Display vor Regen und Schmutz schützen.
Die Radträger lassen sich zum Öffnen der Heckklappe in der Regel nach hinten kippen. Daher vor dem Start besser nochmal prüfen, ob der Träger korrekt eingerastet ist. Das Fahrzeug darf mit Träger und Fahrrädern insgesamt nicht breiter als 2,55 Meter sein. Ragt die Ladung seitlich mehr als 40 Zentimeter über die Fahrzeugleuchten hinaus, muss man sie, etwa bei schlechter Sicht oder Dunkelheit, mit einem roten Licht kenntlich machen.
Anhängerkupplung muss spielfrei sitzen
Zum Saisonstart verdient die Anhängekupplung als tragendes Teil besondere Aufmerksamkeit. Die Kugelstange der AHK muss selbst bei festem Rütteln ohne Spiel in der Halterung sitzen und für den Betrieb entsprechend der Bedienungsanleitung abgeschlossen sein. Richtig montiert wird bei manchen Modellen dann ein grünes Feld sichtbar. In einigen neueren Fahrzeugen wird der Verriegelungsstatus sogar im Cockpit angezeigt. Kontrollieren sollte man auch, ob Kabel und Steckverbindung in Ordnung sind und die Leuchten am Radträger einwandfrei funktionieren.
Zudem ist darauf zu achten, dass der Heckträger fest auf dem Kugelkopf sitzt, vorschriftsmäßig festgeklemmt und gesichert ist. „Prüfen Sie auch die Schraubverbindungen am Radträger und ziehen Sie sie bei Bedarf nach“, empfiehlt Luigi Ancona, Unfallexperte bei DEKRA.
Träger und Kupplung müssen fürs Gewicht der Räder ausgelegt sein
Wichtig ist auch, dass die Tragfähigkeit des Trägers für das Gewicht der transportierten Fahrräder ausreicht. Zwei moderne Pedelecs bringen meist bereits ohne Akkus rund 50 Kilogramm auf die Waage. Auch die AHK-Stützlast muss passen. Ihr Wert muss größer sein als das Gewicht der Fahrräder plus das Eigengewicht des Trägers. Hier hilft ein Blick in die Bedienungsanleitung des Fahrzeuges weiter.
Verändertes Fahrverhalten
Ein beladener Fahrradträger am Heck verändert das Fahrverhalten des Fahrzeugs. „Ein 70 bis 80 Kilogramm schwerer ‚Rucksack‘ am Heck entlastet die Vorderachse und verschiebt den Fahrzeugschwerpunkt weiter nach hinten. Damit leidet die Fahrstabilität etwas, und das Fahrzeug wird anfälliger für Seitenwind. Auch der Bremsweg verlängert sich“, erklärt Ancona. „Deshalb gilt es, mit beladenem Fahrzeug noch vorsichtiger und aufmerksamer zu fahren.“
Kennzeichnung im Ausland
Wer mit Fahrrädern am Heck ins Ausland reist, sollte sich nach Empfehlung von DEKRA vorab – zum Beispiel bei seinem Automobilclub – informieren, ob am Heckträger eine spezielle Kennzeichnung erforderlich ist. In Italien, Spanien und Portugal beispielsweise ist eine weiß-rot schraffierte, reflektierende Warntafel im Format 50 mal 50 Zentimeter vorgeschrieben. Bei Verstößen wird je nach Land ein Bußgeld von 80 bis 200 Euro aufwärts fällig.