Explosionsschutz: Prüfungen nach BetrSichV
Am 22. März 2023 wurde im Rechtsbereich der BetrSichV die Technische Regel 1115 Teil 1 veröffentlicht. Sie fordert vom Arbeitgeber, dass mögliche Cyber-Bedrohungen an Arbeitsmitteln und insbesondere an überwachungsbedürftigen Anlagen wie Aufzug-, Druck- oder Ex-Anlagen, im Rahmen von Gefährdungsbeurteilungen identifiziert und entsprechende Vorkehrungen und Schutzmaßnahmen getroffen werden müssen.
Prüfungen und Begutachtungen als Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS)
Explosionsgefahr: Alle Unternehmen, die brennbare Stoffe herstellen, verarbeiten oder lagern, sind davon betroffen. Auf der Grundlage der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen sie die Sicherheit ihrer Anlagen und Arbeitsumgebungen durch geprüften Explosionsschutz gewährleisten. DEKRA unterstützt Betreiber und Arbeitgeber dabei als Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) für Explosionsschutz.
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Sicherheit durch umfassende Prüfungen
Wirksamer Explosionsschutz gewährleistet die Sicherheit für Ihren Betrieb und schützt damit Ihre Mitarbeiter, Anlagen, Produkte und Gebäude. Explosionsgefährdete Anlagen unterliegen der BetrSichV und müssen – je nach Anlagentyp durch eine zur Prüfung befähigte Person oder durch eine Zugelassene Überwachungsstelle – regelmäßig überprüft werden. Die DEKRA Sachverständigen unterstützen Sie dabei kompetent und zuverlässig mit umfassendem Wissen und langjähriger Erfahrung.
Nach BetrSichV müssen Sie als Betreiber und Arbeitgeber folgende Anforderungen erfüllen:
- Vollständige Gefährdungsbeurteilung der Explosionsrisiken
- Einteilung des Betriebs in explosionsgefährdete Bereiche (Zonen)
- Vermeidung des Auftretens von gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre und von Zündquellen
- Maßnahmen zur Auswirkungsbegrenzung möglicher Explosionen
- Erstellung eines Explosionsschutzdokuments, das die Erfüllung all dieser Pflichten belegt
Die Leistungen von DEKRA im Überblick
DEKRA prüft und begutachtet als ZÜS für Explosionsschutz Ihre Anlagen im kompletten Geltungsbereich der BetrSichV. Unser modulares Angebot bietet Ihnen die passenden Prüfleistungen und sachkundige Bewertung genau dort, wo Sie sie benötigen – von der Bewertung der Gefährdungsbeurteilung Ihres Betriebs bis zu den erforderlichen wiederkehrenden Prüfungen nach BetrSichV.
Prüfen und Bescheinigen
Im Rahmen der Erlaubnispflicht für erlaubnisbedürftige Anlagen (§18 BetrSichV) bietet Ihnen DEKRA folgende Prüfleistungen:
- Prüfung der Antragsunterlagen im Erlaubnisverfahren und Erstellung eines Prüfberichts (§18 Absatz 3 BetrSichV)
- Prüfung vor erstmaliger Inbetriebnahme oder prüfpflichtiger Änderung von Anlagen (§15 in Verbindung mit Anhang 2 Abschn. 3 Nr. 4.1 BetrSichV)
- Prüfung nach Instandsetzung von Produkten im Sinne der Richtlinie 2014/34/EU (§15 in Verbindung mit Anhang 2 Abschn. 3 Nr. 4.2 BetrSichV)
- Wiederkehrende Prüfungen (§16 BetrSichV)
- Prüfung der Explosionssicherheit von Anlagen (Anhang 2 Abschn. 3 Nr. 5.1 BetrSichV)
- Prüfung von Produkten im Sinne der Richtlinie 2014/34/EU (Anhang 2 Abschn. 3 Nr. 5.2 BetrSichV)
- Prüfung von Lüftungsanlagen, Gaswarneinrichtungen und Inertisierungseinrichtungen (Anhang 2 Abschn. 3 Nr. 5.3 BetrSichV)
Unterstützung bei der Umsetzung der BetrSichV
Seminare und Ausbildungsveranstaltungen zum Explosionsschutz
Untersuchen und Prüfen
Begutachten
DEKRA – Ihr kompetenter Partner für Explosionsschutz
- Unsere Sachverständigen sind bundesweit in allen Belangen für Sie da.
- Gewinnen Sie Sicherheit, Kunden- und Mitarbeitervertrauen mit unserer technischen Anlagenkompetenz und fundierten Fachexpertise für wirksamen Explosionsschutz.
- Wir stellen uns flexibel auf Ihre individuellen Betriebsabläufe und Vorort-Bedingungen ein.
- Sparen Sie Kosten und nutzen Sie Synergien mit den modularen DEKRA-Dienstleistungen von der Unterstützung von Sicherheitskonzepten im Rahmen der Anlagenplanung, über die Inbetriebnahme bis zur wiederkehrenden Prüfung.
- Profitieren Sie von kombinierbaren, passgenauen DEKRA Services auch in angrenzenden Bereichen wie Brand-, Arbeits- und Gesundheitsschutz oder Elektrotechnikprüfungen.