Typprüfung für E-Scooter & S-Pedelecs

DEKRA Expertentipp

E-Scooter, die elektrisch angetriebenen Tretroller, sind weiterhin ein heiß diskutiertes Thema. Der Gesetzgeber hat diese elektrischen Kleinstfahrzeuge – die vor allem für die letzten Kilometer zum Ziel interessant sind, – seit Mitte Juni 2019 legalisiert. Dazu ist jedoch eine Typprüfung oder Homologation zur Erlangung einer Amtlichen Betriebserlaubnis (ABE) erforderlich.
Für die sogenannten S-Pedelecs, also Fahrräder mit elektrischer Unterstützung bis 45 km/h, ist eine Genehmigung nach der EU-Verordnung 168/2013 zur Erlangung einer EU-Gesamtfahrzeug-Typgenehmigung (EU-TG) erforderlich. Diese Dienstleistungen bietet DEKRA den Herstellern dieser Fahrzeuge an.

Hersteller, die E-Tretroller und S-Pedelecs für den legalen Straßeneinsatz anbieten wollen, müssen eine ABE bzw. EU-BE vorweisen können.

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Ohne diese erhält das Fahrzeug keine für den Betrieb erforderliche Versicherungsplakette.

Diese Kennzeichnung ist schon von Mofas und Kleinkrafträdern bekannt. Ohne eine solche Kennzeichnung besteht bei einem Unfall keinerlei Versicherungsschutz. Die Spezialisten von DEKRA kennen die Voraussetzungen, die für die Erlangung einer ABE bzw. EU-TG erfüllt sein müssen, d.h. welche Komponenten (z.B. Batterie, Motorleistung, EMV) an den Fahrzeugen für eine Genehmigung geprüft werden müssen.
Neben den statischen Untersuchungen in den Labors führt DEKRA auch praxisnahe Tests durch, welche im Zusammenhang mit den Genehmigungsprüfungen die Alltags- und Verkehrstauglichkeit nachweisen sollen: Im Rahmen von Fahrdynamiktests müssen die Fahrzeuge deshalb u.a. auch Bremsentests bzw. Schlechtwegetests nachweisen.