E-Mobility Prüfungen
DEKRA Expertentipp
Die Zahl der elektromotorischen Fahrräder und Kleinst-Elektrofahrzeuge auf den Straßen steigt rapide und damit auch die Anforderungen an ihre Sicherheit. Die neue Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung bildet jetzt die Gesetzesgrundlage, nach der die Hersteller dieser Fahrzeuge umfangreiche Prüfungen absolvieren müssen, damit sie auf öffentlichen Straßen bewegt werden dürfen. DEKRA hat dazu sein Portfolio an Mobilitätsdienstleistungen um diese Zielgruppe erweitert und bietet ein Full-Service Programm an.
Die Sicherheit vor elektromagnetischer Strahlung, genauer die Störung fremder Systeme und des eigenen Systems durch elektromagnetisch induzierte Strahlung, prüft DEKRA im neuen EMV-Labor, das unlängst in Stuttgart in Betrieb genommen wurde. Das Labor verfügt über mehrere Prüfräume mit verschiedenster Mess- und Prüftechnik, auf denen sich prinzipiell alle elektrifizierten Klein- und Kleinstfahrzeuge, vom E-Bike über Segways, E-Rollern oder Hoverboards bis hin zu drei- oder vierrädrigen Lastenfahrrädern unter Realbedingungen auf ihre elektromagnetische Verträglichkeit testen lassen.
Auf Rollenprüfständen können beispielsweise auch die Leistungsabgabe und die Bremswirkung überprüft werden. Akku-Reichweitentests sind hier im Rahmen einer Gebrauchstauglichkeitsprüfung ebenso möglich.
Die Auswahl der Prüfpunkte ist dabei von der Kategorie abhängig, in die das Fahrzeug einzuordnen ist, also Maschine, Fahrrad, L-Fahrzeug oder Elektrokleinstfahrzeug. Die Prüfungen müssen dabei zum Beispiel z.B. der Norm DIN EN 15194 entsprechen. Die Sicherheitsprüfung hat dabei nach Maschinenrichtlinie oder nach Elektro-Kleinfahrzeugverordnung zu erfolgen, die Prüfungen zur Elektromagnetischen Verträglichkeit von Elektro- und Elektronikprodukten (EMV) erfolgt sowohl nach EMV-Richtlinie als auch nach Straßenverkehrsrecht (ECE- Regularien).