Einzelbetriebserlaubnis

Keine Zulassung ohne Gutachten

Wann eine Einzelgenehmigung oder Einzelbetriebserlaubnis notwendig ist

Eine Einzelgenehmigung ist gemäß § 13 EG- Fahrzeuggenehmigungs- Verordnung (EG-FGV) vorgeschrieben für Neufahrzeuge der Klassen M1 (PKW), M2/M3 (Kraftomnibusse), N (Lastkraftwagen) und O (Anhänger ohne Typgenehmigung).
Die dazu erforderlichen Gutachten erstellen unsere speziell ausgebildeten Fachexperten und die amtlich anerkannten Sachverständigen der Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr.
Für Neufahrzeuge anderer Fahrzeugklassen und -arten kann eine Einzelbetriebserlaubnis gemäß § 21 StVZO erteilt werden, wenn dafür ein positives Begutachtungsergebnis vorliegt.
Dies betrifft zum Beispiel die Einzelanfertigung von speziellen Fahrzeugen, für die die Vorschriften der EG-FGV nicht anzuwenden sind.
Ein § 21-Gutachten wird aber auch erstellt für aus dem Ausland einzeln eingeführte Fahrzeuge, die nicht über eine EG- Typgenehmigung verfügen, für Fahrzeuge mit umfangreichen baulichen Veränderungen oder Umbauten für besondere Einsatzzwecke sowie für Fahrzeuge, deren Betriebserlaubnis erloschen ist oder die bereits über längere Zeit außer Betrieb gesetzt waren und wieder in den Verkehr gebracht werden sollen.
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