Druckanlagenprüfung
Am 22. März 2023 wurde im Rechtsbereich der BetrSichV die Technische Regel 1115 Teil 1 veröffentlicht. Sie fordert vom Arbeitgeber, dass mögliche Cyber-Bedrohungen an Arbeitsmitteln und insbesondere an überwachungsbedürftigen Anlagen wie Aufzug-, Druck- oder Ex-Anlagen, im Rahmen von Gefährdungsbeurteilungen identifiziert und entsprechende Vorkehrungen und Schutzmaßnahmen getroffen werden müssen.
Sicherheitstechnische Prüfungen für Druckgeräte, Rohrleitungssysteme und Druckanlagen
Laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen Druckgeräte aufgrund ihres Gefährdungspotenzials regelmäßig geprüft werden. DEKRA unterstützt Hersteller von Druckgeräten und Druckanlagen als Notifizierte Stelle vom Inverkehrbringen über Baumusterprüfungen bis hin zu Abnahmen und Konformitätsbewertungen. Betreibern bieten wir maßgeschneiderte Dienstleistungen sowie regelmäßige unabhängige Prüfungen als Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) für Druckgeräte.
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DEKRA unterstützt Druckgeräte-Hersteller beim Inverkehrbringen in Europa: von der Baumusterprüfung über Abnahmen und Zertifizierungen bis zur CE-Kennzeichnung.
Notifizierte Stelle für Druckgeräte
DEKRA unterstützt Sie bei der Gefährdungsbeurteilung und führt alle vorgeschriebenen Druckbehälterprüfungen nach BetrSichV für Sie durch.
ZÜS für Druckgeräte