Digitaler Fahrtenschreiber
Fahrer- und Fahrzeugdaten automatisiert aufzeichnen
Ein digitaler Fahrtenschreiber kann in Güter- und Personenfahrzeuge eingebaut und zur Aufzeichnung bestimmter Fahrer- und Fahrzeugdaten genutzt werden. Seit 2005 müssen neue Nutzfahrzeuge (LKW/Busse) mit diesen digitalen Kontrollgeräten ausgerüstet werden.
Für einen ordnungsgemäßen Betrieb auf Grundlage der EU-Verordnung VO (EU) 2020/105 sind Fahrtenschreiberkarten in Form von Fahrerkarte, Werkstattkarte und Unternehmenskarte notwendig, deren Herstellung in der Durchführungsverordnung (EU) 2016/799 geregelt ist. Wir stellen diese für Sie online oder in den DEKRA Niederlassungen in
Bayern
,
Baden-Württemberg
,
Sachsen
und
Sachsen-Anhalt
aus.
Hier
können Sie eine Fahrerkarte online beantragen, erneuern oder eine abhandengekommene Fahrerkarte ersetzen.
Sie haben Fragen zum digitalen Fahrtenschreiber?
Unsere Experten und Expertinnen sind für Sie da!
Sie können die digitale Fahrerkarte in unseren Niederlassungen in Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und Sachsen-Anhalt sowie online beantragen und verlängern.
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Mit der Unternehmenskarte können Sie die Fahrer- und Fahrzeugdaten aus dem Fahrtenschreiberspeicher auslesen und Ihre betrieblichen Abläufe vereinfachen.
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Die Werkstattkarte berechtigt Ihr Unternehmen nach § 57b StVZO zu Einbau, Wartung, Prüfung und Kalibrierung von Fahrtenschreibern sowie zum Auslesen der Daten.
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