Digitaler Fahrtenschreiber
Fahrer- und Fahrzeugdaten automatisiert aufzeichnen
Ein digitaler Fahrtenschreiber kann in Güter- und Personenfahrzeuge eingebaut und zur Aufzeichnung bestimmter Fahrer- und Fahrzeugdaten genutzt werden. Seit 2005 müssen neue Nutzfahrzeuge (LKW/Busse) mit diesen digitalen Kontrollgeräten ausgerüstet werden.
Für einen ordnungsgemäßen Betrieb auf Grundlage der EU-Verordnung VO (EU) 2020/105 sind Fahrtenschreiberkarten in Form von Fahrerkarte, Werkstattkarte und Unternehmenskarte notwendig, deren Herstellung in der Durchführungsverordnung (EU) 2016/799 geregelt ist. Wir stellen diese für Sie online oder in den DEKRA Niederlassungen in
Bayern
,
Baden-Württemberg
,
Sachsen
und
Sachsen-Anhalt
aus.
Sie haben Fragen zum digitalen Fahrtenschreiber?
Unsere Experten und Expertinnen sind für Sie da!
Sie können die digitale Fahrerkarte in unseren Niederlassungen in Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und Sachsen-Anhalt sowie online beantragen und verlängern.
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Mit der Unternehmenskarte können Sie die Fahrer- und Fahrzeugdaten aus dem Fahrtenschreiberspeicher auslesen und Ihre betrieblichen Abläufe vereinfachen.
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Die Werkstattkarte berechtigt Ihr Unternehmen nach § 57b StVZO zu Einbau, Wartung, Prüfung und Kalibrierung von Fahrtenschreibern sowie zum Auslesen der Daten.
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