DEKRA warnt vor Legionellen im Trinkwasser

Gefährlicher Stillstand in der Wasserleitung

13. März 2025 Industrie / Industrieprüfung
DEKRA Trinkwasser
  • Vorsicht nach Rückkehr von Urlaub oder Geschäftsreise
  • Jährlich bis zu 30.000 Legionellen-Infektionen
  • Nach bis zu sieben Tagen mindestens fünf Minuten Wasser fließen lassen
Laut Trinkwasserverordnung sind die Betreiber von Häusern mit mehr als zwei Wohneinheiten und Warmwasserbereitungsanlagen ab einer bestimmten Größe verpflichtet, in einem Abstand von bis zu drei Jahren Trinkwasser durch akkreditierte Labore entnehmen und untersuchen zu lassen. Hiervon sind auch im Jahr 2025 turnusmäßig wieder viele Immobilien betroffen.

Was sind Legionellen?

Legionellen sind weit verbreitete Bakterien, die Seen, Flüssen und Grundwasser sowie in feuchten Böden oder Kompost in geringen Mengen vorkommen. Die normalerweise unbedenklichen Keime können jedoch zu einer Gefahr für die menschliche Gesundheit werden, wenn sie sich stark vermehren.
Gute Voraussetzungen für die Ausbreitung finden Legionellen unter anderem in stehendem Wasser. Liegt die Warmwassertemperatur zudem zwischen 30 und 45 Grad Celsius, ist der der optimale Vermehrungsbereich gegeben. „Die Gründe für erhöhte Legionellen-Befunde sind vielschichtig und liegen häufig in einem Zusammenspiel zwischen falschem Anlagenbetrieb, veralteter oder mangelhafter Anlagentechnik sowie unzureichender Wartung“, erklärt Stefan Schüttler, Trinkwasserexperte und Sachverständiger bei DEKRA.

Schwere Lungenerkrankungen möglich

Gelangen bei belasteten Trinkwasser-Anlagen Wassertröpfchen (Aerosole) in die Atemwege, zum Beispiel beim Duschen, ist eine Ansteckung mit Legionellen möglich. Folgen einer solchen Infektion können Pontiac-Fieber oder Lungenentzündungen sein. Besonderes ältere oder immungeschwächte Personengruppen sind hiervon stärker gefährdet.

Infektionen vorbeugen

„Wird aus einer Trinkwasseranlage längere Zeit kein Wasser entnommen, kann dies die Vermehrung von Legionellen begünstigen. Daher ist es erforderlich, nach einer Abwesenheit die Leitungen durchzuspülen und das stehende, ‚stagnierende‘ Wasser durch frisches zu ersetzen“, sagt Trinkwasserexperte Schüttler. Je nach Dauer der Abwesenheit sind folgende Maßnahmen erforderlich:
  • Schon nach einer Abwesenheit von mehr als vier Stunden bis zu drei Tagen muss das in den Rohrleitungen stehende Wasser ablaufen.
  • Steht das Wasser länger als drei bis zu sieben Tage still, muss der Nutzer die Entnahmestellen mindestens fünf Minuten vollständig öffnen. Das gilt sowohl für Kaltwasser als auch für Warmwasser.
  • Bei bis zu vier Wochen Stillstand muss die Trinkwasserinstallation fachgerecht gespült werden.
  • Nach einer Stilllegung für mehr als vier Wochen, sind zusätzliche mikrobiologische Untersuchungen erforderlich.
  • Generell gilt: die Armaturen in Küche, Bad und Dusche brauchen frisches Wasser. Das abgelaufene Wasser kann für andere Zwecke, wie zum Beispiel Putzen oder Blumengießen verwendet werden.

Legionellen - was tun?

Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) nennt für Legionellen in einer Trinkwasserinstallation einen Grenzwert von 100 KBE (koloniebildende Einheiten) pro 100 Milliliter. Ab diesem Wert ist das Labor verpflichtet, die Untersuchungsergebnisse unaufgefordert an das zuständige Gesundheitsamt weiterzuleiten. Der Betreiber der Wasserversorgungsanlage hat unaufgefordert und unverzüglich eine Risikoabschätzung, zum Beispiel durch Experten von DEKRA, zu erstellen.
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Pressesprecher Industrie

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