Tuning – was lässt sich machen?
Author: Joachim Geiger
Ein gestandener Tuner könnte vermutlich selbst ein hausbackenes Serienmodell noch in einen echten Blickfang verwandeln. Auch wenn sich dann über den guten Geschmack des Projekts möglicherweise streiten lässt – Tuning bedeutet stets eine Veränderung am Fahrzeug. An diesem Punkt wird die Sache jedoch meistens diffizil. Klar, gegen einen Satz breiter Reifen lässt sich erst einmal wenig einwenden. Und wie sieht das aus, wenn Distanzscheiben, ausgestellte Kotflügel oder Modifikationen am Fahrwerk im Spiel sind? Nicht alles, was gefällt, ist am Ende auch erlaubt. „Die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs erlischt immer, wenn durch eine Veränderung eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder sich das Abgas- oder Geräuschverhalten verändert“, erklärt Carsten Debler, Leiter der DEKRA Niederlassung Essen. Ein absolutes No-Go wäre es zum Beispiel, den serienmäßigen Hauptscheinwerfer durch eine dunklere Lackierung oder stärkere Glühlampen aufzuwerten. Das gleiche gilt für eine stattliche Blende auf dem Originalendrohr, die eine Handbreit unter dem Auto hinausragt. Selbst Folien am Fahrzeug sind mit Vorsicht zu genießen – bei großflächiger Anbringung könnten sie Sonnenstrahlen und das Licht von Frontscheinwerfern reflektieren und daher als gefährlich eingestuft werden. Besonders pikant: Ist die Betriebserlaubnis einmal erloschen, hat das Auto im ungünstigsten Fall keinen Versicherungsschutz mehr.
Ein getuntes Auto ist das ultimative Statement in Sachen Technik und Design
Die besten Freunde eines Tuners sind daher Bauteile aus dem Zubehör-Regal, die mit einer Genehmigung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) aufwarten können. In der Regel handelt es sich dabei um sicherheitsrelevante Bauteile, für die der Gesetzgeber einen Nachweis über ihre Unbedenklichkeit verlangt. Die auf dem Bauteil aufgeprägte Typgenehmigung etwa besagt, dass das Teil nach EU-Recht geprüft wurde und die vorgeschriebene Wirkung erfüllt. Erkennbar ist die Genehmigung am Prüfzeichen, das aus einem Kreis mit einem großen E (ECE-Prüfzeichen) oder mit einem kleinen e (EWG-Prüfzeichen) und jeweils einer länderspezifischen Prüfnummer besteht. In eine ähnliche Richtung geht die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE). Sie bestätigt, dass ein Fahrzeug nach dem Einbau des betreffenden Teils weiterhin alle Vorschriften einhält. Damit der Nachweis jederzeit gelingt, ist die ABE im Fahrzeug mitzuführen.
Ist die ABE ein Freifahrschein für kreatives Tuning?
Andererseits ist eine ABE nicht in jedem Fall ein Freifahrschein für kreatives Tuning. Wer heute eine Rad-Reifenkombination in der einen Werkstatt, morgen ein Sportfahrwerk in einer anderen installieren lässt, riskiert das Erlöschen der Betriebserlaubnis, obwohl beide Teile jeweils eine Genehmigung besitzen. „Eine ABE gilt generell nur für den Einbau in ein Serienfahrzeug. Ist ein Teil einmal installiert, würde sich der Einbau eines weiteren nicht mehr auf den Serienzustand beziehen. In diesem Fall kann es vorkommen, dass sich Tuning-Maßnahmen gegenseitig so negativ beeinflussen, dass die ABE erlöschen würden“ erklärt DEKRA Experte Carsten Debler. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich daher vorab bei DEKRA informieren, ob die gewünschte Kombination auch wirklich zulässig ist. Falls nötig, kann der Sachverständige dann eine Einzelabnahme des Fahrzeugs durchführen, die im besten Fall die Unbedenklichkeit der Einbauten bestätigt.
Teilegutachten ziehen einen Pflichttermin beim Sachverständigen nach sich
Eine andere weit verbreitete Variante des Tunings ist die Arbeit mit Bauteilen, denen der Hersteller ein Teilegutachten auf den Weg gibt. Darin wird genau beschrieben, wie die Komponente in das Fahrzeug einzubauen ist und welche Auflagen des Herstellers darüber hinaus zu beachten sind. Anders als bei ECE-Genehmigung und ABE zieht der Einbau eines Bauteils mit Teilegutachten zwangsläufig einen Termin für eine Änderungsabnahme bei einem amtlich anerkannten Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach sich. Dieser wird dann den vorschriftsmäßigen Einbau überprüfen und ein Prüfzeugnis ausstellen. Eine häufige Auflage der Teilegutachten sieht vor, dass der Einbau anschließend in die Fahrzeugpapiere einzutragen ist.
Das Kampagnen-Fahrzeug von TUNE IT! SAFE! ist der Traum jedes Tuners
Wie ein perfektes Tuning aussehen kann, das illustriert das aktuelle Referenzfahrzeug der 2005 unter dem Namen TUNE IT! SAFE! gestarteten Kampagne gegen unzulässiges und unsicheres Tuning, an der sich unter anderem DEKRA, der Verband der Automobil Tuner (VDAT) und das Bundesverkehrsministerium beteiligen. Der BMW 850i xDrive Coupé im originalen Polizei-Look ist der Traum jedes Tuners. Das üppige Aerodynamik-Paket des Boliden mit V8 Biturbo setzt bei Frontspoiler, Front Side Wings, Seitenschwellern, Heckdiffusor und Heckspoiler konsequent auf Carbon. Ein Zusatz-Steuergerät beschert dem ab Werk 530 PS starken BMW satte 90 Pferdestärken zusätzlich, während ein Fahrwerksfedersatz an Vorder- und Hinterachse eine Tieferlegung um bis zu 25 Millimeter besorgt. Die Verbindung zur Straße stellen Ultra-High-Performance Reifen auf einer gewichtsoptimierten Leichtbau-Schmiedefelge her. Logisch auch, dass der getunte Bayer im Hinblick auf Verkehrssicherheit und Regelkonformität alle Anforderungen bestens erfüllt.