DEKRA gibt Tipps für Sicherheit auf der „Rolltreppe“
Nicht ablenken lassen, Kinder an die Hand!
- Auf der Fahrtreppe gut festhalten
- Kinder und Senioren sind besonders gefährdet
- Warnhinweise unbedingt beachten
Ob am Bahnhof, im Flughafen oder im Kaufhaus – der komfortabelste Weg in die nächste Etage führt meist über eine bewegte Treppe, bestens bekannt als „Rolltreppe“, die unter Fachleuten als Fahrtreppe firmiert. Doch so selbstverständlich die Fahrt nach oben oder unten für viele Menschen ist: Es ist ratsam, sich auf der „rollenden“ Treppe nicht ablenken lassen und sich gut festzuhalten, so der Rat der Experten von DEKRA.
„Das Risiko, sich auf einer Fahrtreppe zu verletzen, ist gar nicht so gering wie vielfach angenommen“, sagt Eva Adam-Krawitsch, Technische Leitung Fahrtreppen bei DEKRA. „Auf der Fahrtreppe ist es wichtig, mit dem Kopf bei der Sache zu sein und die Warnhinweise ernst zu nehmen. Sonst kann es zu Unfällen mit schweren Verletzungen kommen.“ Die Expertin empfiehlt, insbesondere auf folgende Punkte zu achten:
• Nicht ablenken lassen: „Selbst wenn das Smartphone klingelt, lassen Sie sich nicht ablenken. Auf der Fahrtreppe hat die Sicherheit Vorrang“, sagt Adam-Krawitsch. Behalten Sie andere Personen im Blick und helfen, wenn es nötig ist. Durch Hektik und Drängeln können andere leicht in Gefahr geraten.
• Sicherer Stand: „Achten Sie darauf, dass Sie eine Hand frei haben, wenn Sie eine Fahrtreppe betreten und halten sich am Handlauf gut fest.“ Damit vermeidet man einen Sturz, sollte die Treppe einmal überraschend abstoppen. Ältere Menschen müssen hier besonders achtgeben, da sie leichter das Gleichgewicht verlieren können; insbesondere beim Betreten und Verlassen heißt es, auf Stolperstellen achten, die Füße leicht anheben, um nicht an den so genannten Kammplatten hängenzubleiben und zu stürzen.
• Kinder an die Hand: Kinder sind auf Fahrtreppen besonders gefährdet. Wenn sie hinfallen oder auf der Treppe spielen, können sie sich die Finger quetschen, sich mit Haaren, Kleidung oder Schuhen verfangen oder hinabstürzen. Kleinkinder nimmt man auf der Rolltreppe besser auf den Arm und größere an die Hand. Spielen, Rennen oder Klettern ist wegen der Sturz- und Einzugsgefahr hier ein Sicherheitsrisiko.
• Hunde tragen: Auch bei Hunden ist Vorsicht geboten, damit sie sich nicht einklemmen oder sich mit dem Fell verfangen. Kleinere Tiere werden ebenfalls besser getragen.
• Vorsicht bei losen Bekleidungsteilen: Auch Erwachsene müssen achtgeben. Bei einem Sturz besteht die Gefahr, dass sich lose Bekleidungsteile wie Schals, Pullover, offene Schnürsenkel oder auch längere Haare zwischen den Stufen verfangen und eingezogen werden. Oft können sich selbst Erwachsene bei solchen Unfällen nicht mehr selbst befreien und sich schwerste Verletzungen zuziehen.
• Seitlich Abstand halten: Zu den Seitenwänden heißt es Abstand halten, sonst können Schuhspitzen oder Finger eingezogen werden. Schon wenn Kinder oder kleine Personen den Kopf an die Seitenwand anlehnen, kann das zu Verbrennungen oder zum Einzug von Haaren führen.
• Kinderwagen nicht erlaubt: Aufgrund der erhöhten Unfallgefahr dürfen Fahrtreppen nicht mit Kinderwagen, Rollschuhen, Skateboards oder ähnlichen Sportgeräten benutzt werden.
• Absperrung respektieren: Die Expertin von DEKRA warnt auch davor, eine abgesperrte Fahrtreppe zu betreten: „Häufig werden für Wartungsarbeiten vorübergehend Stufen oder Abdeckungen entfernt. Dadurch können gefährliche Trittfallen mit hoher Verletzungsgefahr entstehen“, erklärt Adam-Krawitsch.
• Warnhinweise beachten: An allen Fahrtreppen finden sich Warnhinweise, die der Sicherheit dienen. Hierbei handelt es sich um Piktogramme, die an den Zu- und Abgängen angebracht sind. Zum Beispiel das weiß-blaue Piktogramm „Handlauf benutzen“ oder das Zeichen „Kinderwagen verboten“.
• Was ist im Notfall zu tun? Für Notfälle gibt es an allen Fahrtreppen rote Notbremsschalter zum Anhalten der Treppe. Sie sind an Zu- und Abgängen angebracht. Der Rettungsdienst ist europaweit über den Notruf 112 zu erreichen.
Warnhinweise: „Handlauf benutzen“ und „Kinderwagen verboten“