Beratung zu gesetzlichen Vorgaben für Chemikalienhandel

Fachkundige Unterstützung bei der Erfüllung gesetzlichen Pflichten bei Import von und Handel mit Chemikalien

Reiniger, Klebstoffe, Lacke, Schmierstoffe: all diese Chemikalien sind in großer Vielzahl am Markt verfügbar. So selbstverständlich der Umgang mit diesen Produkten auch sein mag – der Handel muss zahlreiche gesetzliche Vorschriften bei Import und Verkauf beachten. Verstöße beim Handel mit Chemikalien können zu Bußgeldern, Rückrufaktionen oder sogar zu Strafverfahren führen.
Chemikalienrechtlich relevant ist auch, ob der Verkauf als Versandhandel erfolgt und ob die Kunden gewerblich oder privat sind. Händler und Importeure sollten daher sorgfältig prüfen, welche Pflichten für ihre Produkte und Vertriebswege gelten:
Chemiehandel mit Import:
  • REACH Registrierung, sobald die importierte Menge 1 Jahrestonne pro Stoff übersteigt
  • CLP Meldung, wie importierte Gefahrstoffe eingestuft sind
Transport und Lagerung:
  • Benennung eines Gefahrgutbeauftragten beim Handel mit Chemikalien
  • Sichere Lagerung gemäß TRGS 510 und AwSV
Verkauf:
  • CLP Einstufung des Gefahrstoffs bzw. des Gemischs
  • Etikett gemäß den gefahrstoffrechtlichen und weiteren Vorschriften, in Landessprache
  • REACH Sicherheitsdatenblatt für Gefahrstoffe und Gemische, in Landessprache
  • 24h Notrufnummer für Gefahrstoffe und Gemische bei einer Giftinformationszentrale
  • Poison Center Notification gemäß CLP Art. 45
  • Sachkundige Person nach ChemVerbotsV für den Handel mit Chemikalien und giftigen Stoffen
Neben Vorschriften und deren Überwachung im klassische Offline-Chemikalienhandel legen die zuständigen Behörden auch in Zukunft vor allem einen Fokus auf den Verkauf von Gefahrstoffen über Online-Shops. Entsprechende CLP-Kennzeichnungen der Stoffe müssen bereits in den Produktinformationen auf der Website deutlich gemacht werden, damit Gefahren für den Kunden bereits vor dem Kauf erkennbar sind. Dies gilt nicht nur für Unternehmen des Chemiehandels, sondern auch für Discounter, Bau- und Drogeriemärkte.

Ihre Vorteile

  • Sie sind immer up-to-date bei den gesetzlichen Anforderungen, national und global.
  • Ihre Produkte sind compliant.
  • Sie können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.

Wie hilft DEKRA?

Die DEKRA Experten helfen Ihnen, die gesetzlichen Pflichten des Chemikalienhandels pragmatisch und effizient einzuhalten. Wir unterstützen Sie bei der Beurteilung, welche Vorschriften für welche Produkte gelten und helfen Ihnen, entsprechende Prozesse für den Handel mit Chemikalien einzuführen. Einige Aufgabenbereiche wie z.B. die Einstufung von Gemischen, das Erstellen von Gefahrstoffetiketten und Sicherheitsdatenblättern oder Beauftragtentätigkeiten können Sie auch komplett an uns delegieren. Dann können Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren: optimale Versorgung ihrer Kunden mit hochwertigen und sicheren Produkten.

Warum DEKRA?

  • DEKRA berät seit über 30 Jahren Unternehmen zum Chemikalienrecht.
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  • Wir helfen Ihnen, die Anforderungen pragmatisch und effizient zu erfüllen.

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