HU-Checkliste für Pkw und weitere Fahrzeuge
Richtig vorbereitet auf die Hauptuntersuchung
Nachuntersuchungen aufgrund von Mängeln, die bei Ihrer
HU
festgestellt werden, kosten Sie Zeit und Geld. Dabei sind sie oft mit der richtigen Vorbereitung häufig zu vermeiden. Unsere Kfz-Experten und -Expertinnen haben eine Checkliste erstellt, die Sie dabei unterstützt. Bei dieser Checkliste handelt es sich um Empfehlungen auf Grundlage der geltenden Vorschriften. Diese sind inzwischen sehr vielfältig und nicht nur vom Fahrzeughaltenden, sondern auch von der Art Typgenehmigung des Fahrzeugs abhängig.
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- Fahrzeugidentifikation und -beschreibung, Nachweis technischer Änderungen
- Bremsanlage
- Lenkanlage
- Sichtverhältnisse
- Lichttechnik und elektrische Anlage
- Achsen, Räder, Reifen und Aufhängung
- Fahrgestell, Rahmen, Aufbau und daran befestigte Teile
- Sonstige Ausstattung (inklusive Ausrüstung)
- Umweltbelastung
Fahrzeugidentifikation und -beschreibung, Nachweis technischer Änderungen
Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
Diese in der Regel 17-stellige Nummer identifiziert das Fahrzeug eindeutig. Ältere Fahrzeuge, insbesondere Anhänger, haben Fahrzeug-Identifizierungsnummern, die höchstens 14 Stellen aufweisen.
Die FIN muss in jedem Fall am Fahrgestell beziehungsweise dem Rahmen oder der Karosserie fest angebracht sein – das heißt eingeschlagen, -geprägt, -gefräst oder gepunktet. Außerdem ist sie auf dem Fabrik- oder Typschild angegeben. Häufig gibt es bei modernen Fahrzeugen ein zusätzliches kleines Schild mit der FIN am unteren Rand der Windschutzscheibe.
Die FIN muss mit den Angaben auf dem Typschild und in den Fahrzeugpapieren übereinstimmen.
Technische Änderungen
Veränderungen am Fahrzeug, die eine Verschlechterung des Abgas- oder Geräuschverhaltens nach sich ziehen oder die zu einer Gefährdung von Verkehrsteilnehmenden führen, führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des veränderten Fahrzeugs.
Viele nützliche Informationen zum Thema technische Änderungen finden Sie in unserem
Tuning Ratgeber
Wichtig ist, dass bei Teilegutachten immer eine Änderungsabnahme vorgeschrieben ist. Bei ABE und ABG können Sie den Auflagen entnehmen, ob eine solche Abnahme vorgeschrieben ist oder nicht.
Im Rahmen der HU prüfen unsere amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfingenieure und Prüfingenieurinnen bei festgestellten technischen Änderungen, ob eventuell vorgeschriebene Abnahmen durchgeführt worden sind. Bei Bedarf können Sie diese nachträglich durchführen.
Bremsanlage
Lenkanlage
Sichtverhältnisse
Lichttechnik und elektrische Anlage
Achsen, Räder, Reifen und Aufhängung
Fahrgestell, Rahmen, Aufbau und daran befestigte Teile
Sonstige Ausstattung (inklusive Ausrüstung)
Umweltbelastung