DEKRA Tipps zum sicheren Gebrauch von Toaster, Mixer & Co.
Bedienungsanleitung nicht zur Seite legen
- Fehler bei Bedienung und Reinigung nicht selten
- Unnötige Schäden, Ärger und Kosten vermeiden
- Bestimmungsgemäßer Gebrauch – sonst keine Haftung
Toaster, Mixer und Co. – die Bedienung von Haushaltsgeräten ist der Regel kinderleicht. Trotzdem ist es sinnvoll, sich die Bedienungsanleitungen selbst einfacher Geräte etwas genauer anzusehen, empfehlen die Produktprüfexperten von DEKRA. Unter Umständen lassen sich damit eine Gefährdung sowie eine Menge Schäden, Ärger und Kosten vermeiden.
„Eine Bedienungsanleitung hilft dem Benutzer, sein neu erworbenes Elektrogerät kennenzulernen und anzuwenden“, erläutert Oliver Brumm von DEKRA Testing & Certification. „Es gibt viele Gründe, sich die Bedienungsanleitung nach dem Kauf eines Gerätes aufmerksam anzuschauen und bei Bedarf später den einen anderen Punkt nachzuschlagen, zum Beispiel was bei Kindern im Haushalt oder bei der Reinigung zu beachten ist.“
Alle wichtigen Informationen rund ums Gerät
Über Sicherheitsaspekte hinaus finden Anwenderinnen und Anwender in der Anleitung viele wichtige Informationen zum Gerät selbst: Aus welchen Teilen ist es aufgebaut? Welche Funktion haben die Bedienelemente und wo liegen sie? Wie nimmt man das Gerät in Betrieb? Was ist beim Aufstellen und Reinigen zu beachten? Auch die technischen Daten, Gerätebezeichnung und Bestellnummer, in der Regel auch die Kontaktdaten des Service-Teams, Hinweise zur Entsorgung und teils auch zur energieeffizienten Nutzung kann man dort nachschlagen.
Schäden, Ärger und Kosten vermeiden
Aus gutem Grund kommt im EU-Raum kein technisches Gerät ohne eine separate Bedienungsanleitung auf den Markt. „Wer die Bedienungsanleitung nicht einfach samt der Verpackung entsorgt, sondern ihren Inhalt zur Kenntnis nimmt, kann sich im Zweifel eine Menge Schäden, Ärger und Kosten ersparen“, kommentiert Experte Brumm aus dem DEKRA Geschäftsbereich Produktprüfung.
Auf den ersten Seiten findet man wichtige Warnhinweise, die durch Begriffe wie „Warnung“, „Vorsicht“, „Gefahr“ oder Piktogramme hervorgehoben sind: Wann ist mit Gefahren für die Gesundheit zu rechnen? Unter welchen Umständen besteht Verbrennungs- oder Brandgefahr? Wann etwa ist die Gefahr von Stromschlag oder Kurzschluss gegeben? Durch welchen Fehlgebrauch kann es für den Anwender gefährlich oder das Gerät beschädigt werden? Wo liegen Gefahren für Kinder und Personen mit eingeschränkten Fähigkeiten?
Breites Spektrum an Gefahren
Die Warnungen decken daher ein breites Spektrum ab: So dürfen Elektrogeräte beispielsweise nicht in Wasser getaucht werden. Geräte mit Hitzeentwicklung wie ein Toaster dürfen nicht unter einem Hängeschrank oder unmittelbar neben Vorhängen aufgestellt werden, sonst besteht Brandgefahr. Ein Wasserkocher darf wegen hoher Wattzahl nicht an einer Mehrfachsteckdose, sondern nur an einer installierten Steckdose betrieben werden. Bei Scheuer- oder Knickstellen am Stromkabel drohen generell Kurzschluss und Stromschlag – es besteht Lebensgefahr, wenn die Isolierung beschädigt ist.
Bedienungsfehler keine Seltenheit
„Der Sicherheitsstandard von altbekannten Küchen-Tools wie Wasserkocher, Mixer oder Toaster kann noch so hoch sein, Fehler bei Bedienung oder Reinigung sind trotz allem keine Seltenheit“, beobachtet Oliver Brumm. „Daher fordert die EU-Produktsicherheitsverordnung, dass den Produkten klare Anweisungen in leicht verständlicher Sprache beigefügt sind.“ Allein wegen Verletzungen durch elektrischen Strom im Haushalt wurden, so das Statistische Bundesamt, im Jahr 2022 mehr als 3.500 Menschen ins Krankenhaus eingeliefert.
Bestimmungsgemäßer Gebrauch – sonst keine Haftung
Ganz vorn in den meist unscheinbaren Heftchen fällt ein wichtiger Begriff auf: der „bestimmungsgemäße Gebrauch“. Er bedeutet: Ein normaler Mixer etwa ist nur zum Zerkleinern haushaltsüblicher Mengen gebaut, nicht aber für den Dauerbetrieb in der Gastronomie, der zu einer Überhitzung führen könnte. Das ist insofern wichtig, als der Hersteller keine Haftung für Schäden an Gerät oder Personen übernimmt, die durch einen nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch entstanden sind.
Beim Gerätekauf auf Prüflabel achten
In der EU dürfen nur Elektrogeräte vertrieben werden, wenn diese nach den relevanten Richtlinien oder Verordnungen bewertet wurden. Das CE-Zeichen bedeutet, dass diese Bewertung durchgeführt wurde. DEKRA Produktexperte Brumm empfiehlt, beim Kauf eines Gerätes zudem auf das GS-Zeichen für „Geprüfte Sicherheit“ zu achten. Produkte mit diesem Prüflabel müssen bestimmte gesetzlich vorgeschriebene Standards einhalten.
Übrigens: Geht eine Bedienungsanleitung verloren, so ist das meist kein Problem: In der Regel steht sie im Internet zum Nachschlagen oder zum Download bereit.