Bearbeitung Kraftfahrt-Anprallschäden
Wenn eine besondere Herangehensweise erforderlich ist
Auch wenn es mit dem Auto mal kracht, bedeutet dies nicht zwangsläufig dass nur beim Unfall involvierte Fahrzeuge einen Schaden verbuchen. Oftmals kommt es dabei auch zu sogenannten Anprallschäden an Gebäuden, Umfriedungen oder Bepflanzungen. Hierbei erfordert es eine genaue Prüfung durch erfahrene Sachverständige und Regulierer.
Im Bereich KH-Anprall besichtigen und bewerten wir sowohl alltäglich vorkommende Anprallschäden als auch außergewöhnliche Schäden, die eine besondere Vorgehensweise erforderlich machen.