Baumaschinenprüfung
Prüfung nach Betriebssicherheitsverordnung und UVV-Prüfung von Baumaschinen
Auch Erdbaumaschinen müssen gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und den Vorgaben der Berufsgenossenschaften (DGUV) regelmäßig geprüft werden. Die erfahrenen DEKRA Sachverständigen führen alle notwendigen Prüfungen und Beurteilungen für Sie durch und unterstützen Hersteller zudem bei der Erstellung der CE-Kennzeichnung.
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Strenge Vorgaben erfüllen
Für die Sicherheit und Zuverlässigkeit von Baumaschinen müssen sowohl Hersteller wie auch Arbeitgeber Sorge tragen – das schreiben unter anderem die Richtlinien der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vor. Die Art, der zeitliche Turnus und der Umfang der jeweiligen Prüfung von Baumaschinen sind zudem in den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und den Vorgaben der Berufsgenossenschaften (DGUV), insbesondere in der DGUV R 100-500 2.12 für das Betreiben von Arbeitsmitteln, geregelt.
Das DEKRA Leistungsportfolio
- Prüfungen vor erstmaliger Inbetriebnahme
- Wiederkehrende Prüfungen gemäß BetrSichV und UVV
- Prüfungen nach prüfpflichtigen Änderungen
- Außerordentliche Prüfung
- Prüfungen nach DGUV Vorgaben
- Unterstützung bei der Erstellung von Konformitätsbescheinigungen und CE-Kennzeichnung für Hersteller
DEKRA – Ihr Partner für sicheren Baumaschinenbetrieb
- Unsere erfahrenen Sachverständigen unterstützen Sie bundesweit vor Ort
- Mit Fachexpertise und Prüfkompetenz helfen wir Ihnen, alle Vorgaben zuverlässig zu erfüllen
- Mit uns schaffen Sie hohe Arbeitssicherheit und vermeiden Unfälle