Die Auspuffanlage: Wichtig ist, was rauskommt.
Umbauten am Auspuff versprechen zwar spürbare Leistungssteigerungen. Allerdings führen Veränderungen an der Anlage zunächst mal zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Wer auf eine Zubehörauspuffanlage zurückgreift, ist auf der sicheren Seite und hat es leichter. Sie hat meistens ein E-Prüfzeichen und eine EG-Betriebserlaubnis. So eine Anlage kann man eintragen lassen, muss man aber in der Regel nicht.
Keine Unterlagen? Keine Panik.
Natürlich kann es vorkommen, dass es gar keine Unterlagen für die fragliche Auspuffanlage gibt. Zum Beispiel, weil man sie selbst gebaut hat oder sie schon sehr alt ist. Wenn sie jedoch die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, kann man sie meist trotzdem per Einzelabnahme eintragen lassen. Je nachdem, wie alt das Motorrad ist, müssen dabei bestimmte Geräuschwerte eingehalten werden und ab Baujahr 1989 auch die Abgaswerte. Dazu wird dann eine Geräusch-/Abgasmessung bei einer Prüforganisation wie DEKRA fällig.
Tunen und täuschen? Besser nicht.
Achtung! Wer eine Auspuffanlage manipuliert, indem er zum Beispiel eine Racing-Anlage mit der Kennzeichnung einer zugelassenen Anlage versieht oder eine zugelassene Anlage aufbohrt, der begeht nicht nur verschiedene Ordnungswidrigkeiten, sondern auch Urkundenfälschung nach § 267 StGB und damit eine Straftat. Versicherungsrechtliche Probleme kommen noch hinzu. Also lieber Finger weg von solchen Aktionen.
INFO
DEKRA führt nach Terminabsprache gerne eine Standgeräusch-Vergleichsmessung am Fahrzeug durch. Einfach einen Termin mit einer unserer Prüfstellen vereinbaren.
Auspuff: Nach Lauter kommt Aus.
Ein Auspuff macht nun mal Geräusche. Was man dazu wissen sollte: Die Betriebserlaubnis für ein Motorrad erlischt, sobald sich sein Geräuschverhalten zum Schlechten hin verändert. Ganz gleich, ob ein Umbau, ein Motor- und Leistungstuning oder etwas anderes die Ursache dafür ist.
Auch wenn der Auspuff mit der Zeit von ganz allein lauter wird, ist der Halter verpflichtet, das beheben und die Geräuschentwicklung an die gesetzlichen Grenzwerte angleichen zu lassen. Auch darf die Maschine nach einem Tuning nicht mehr Schadstoffe produzieren als gesetzlich erlaubt.
Wenn man eine neue Zubehör-Auspuffanlage mit Straßenzulassung anschafft, hat diese normalerweise ein eingestanztes E-Prüfzeichen mit Nummer, also eine Betriebserlaubnis nach europäischem Recht. Aus den beigefügten Unterlagen muss hervorgehen, dass die Anlage für das jeweilige Motorradmodell geprüft und zugelassen ist. Eine solche Anlage muss man weder eintragen lassen, noch braucht man die Unterlagen unterwegs mitzuführen.
Liegen für den angebauten Auspuff weder ABE noch E-Prüfzeichen vor, sondern ein Teilegutachten, ist es erforderlich die Anlage bei einer anerkannten Prüforganisation wie DEKRA abnehmen und später bei der Zulassungsstelle eintragen zu lassen. Alles ist machbar.
Zulässigkeit gemäß StVZO durch …
✔ ABE für Fahrzeugteile
✔ Teilegutachten
✘ Bauartgenehmigung
✔ Einzelabnahme/aaS
✘ Unzulässig
✔ Teilegutachten
✘ Bauartgenehmigung
✔ Einzelabnahme/aaS
✘ Unzulässig
Eigenmontage/Do it yourself
✔ Erlaubt
✘ Unzulässig
✘ Nicht empfohlen
✘ Unzulässig
✘ Nicht empfohlen
Achtung, unbedingt beachten!
- Auf ABE, E-Prüfzeichen bzw. EG-ABE achten
- Manipulationen sind verboten
- Geräusch- und Abgaswerte einhalten
Vorteile
- Teilweise Steigerung der Leistung
- Verbesserung der Optik
Nachteile
- Ggf. Verschlechterung des Geräuschverhaltens
Sportauspuff: Volles Rohr?