Arbeitsschutz
Als Arbeitgeber sind Sie vom Gesetzgeber verpflichtet, Ihre Mitarbeiter vor Arbeitsunfällen und anderen Gefährdungen am Arbeitsplatz zu schützen. Doch konsequenter Arbeitsschutz ist mehr als eine Pflicht. Er ist auch eine Investition, die sich für Ihr Unternehmen auszahlt: durch mehr Erfolg am Arbeitsmarkt, mehr Ausfallsicherheit und mehr Identifikation in der Belegschaft.
Abhängig der Anzahl der Mitarbeiter stehen Ihnen als Unternehmer drei Betreuungsvarianten zur Verfügung. Diese sind in der berufsgenossenschaftlichen DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" festgehalten.
Berechnung der Beschäftigtenzahl:
- Mitarbeiter mit wöchentlich weniger als 20 Arbeitsstunden Faktor 0,5
- Mitarbeiter mit wöchentlich weniger als 30 Arbeitsstunden Faktor 0,75
- Mitarbeiter in Vollzeit Faktor 1
Anzahl Mitarbeiter | 1 bis 10 | 11 bis 50 | ab 51 |
Regelbetreuung | Grundbetreuung + anlassbezogene Betreuung (Aktualisierung mindestens alle 5 Jahre) undefined | Grundbetreuung + betriebsspezifische Betreuung (feste jährliche Einsatzzeiten) undefined | |
Alternativ bedarfsorientierte Betreuung | Unternehmensschulung + weiterführende Betreuung undefined | nicht möglich |