Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zweitägiges DEKRA Motorrad-Sicherheitstraining 2024
1. Haftung
Der/die Teilnehmer/in erklärt durch seine/ihre Unterschrift, dass er/sie an der Veranstaltung auf eigene Gefahr teilnimmt. Er/sie übernimmt die volle zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm/ihr eventuell verursachten Personen-, Sach-, Vermögens- und Folgeschäden und sorgt selbst für ausreichenden Versicherungsschutz. Eine Haftung des Veranstalters oder des Platz-/ Streckenbesitzers ist in jeder Hinsicht ausgeschlossen. Alle Teilnehmer fahren auf eigene Verantwortung und verzichten durch die Nennung bzw. Teilnahme auf jedes Recht des Vorgehens und Rückgriffes gegen den Veranstalter und die mit der Organisation und Durchführung betrauten Personen, Firmen und Organisationen sowie gegen die Platz- und Streckeneigentümer. Dieser Verzicht wird auch für die Angehörigen und Unterhaltsberechtigten Personen des Teilnehmers erklärt. Der/die Unterzeichnende stellt den Veranstalter und die von ihm beauftragten Personen ferner von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit einem von ihm/ihr verursachten oder mit verursachten Schadenereignis geltend gemacht werden. Verwenden die Teilnehmer ein nicht auf sie zugelassenes Fahrzeug, so muss der Fahrzeughalter über die Haftungsausschlusserklärung in Kenntnis gesetzt werden und die Anmeldung zum Zeichen seines Einverständnisses ebenfalls unterzeichnen. Die Teilnehmer verzichten, außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, gegenseitig auf Ersatz etwaiger Unfallschäden, soweit diese nicht durch irgendeine Versicherungsleistung auszugleichen sind.
Der/die Teilnehmer/in erklärt durch seine/ihre Unterschrift, dass er/sie an der Veranstaltung auf eigene Gefahr teilnimmt. Er/sie übernimmt die volle zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm/ihr eventuell verursachten Personen-, Sach-, Vermögens- und Folgeschäden und sorgt selbst für ausreichenden Versicherungsschutz. Eine Haftung des Veranstalters oder des Platz-/ Streckenbesitzers ist in jeder Hinsicht ausgeschlossen. Alle Teilnehmer fahren auf eigene Verantwortung und verzichten durch die Nennung bzw. Teilnahme auf jedes Recht des Vorgehens und Rückgriffes gegen den Veranstalter und die mit der Organisation und Durchführung betrauten Personen, Firmen und Organisationen sowie gegen die Platz- und Streckeneigentümer. Dieser Verzicht wird auch für die Angehörigen und Unterhaltsberechtigten Personen des Teilnehmers erklärt. Der/die Unterzeichnende stellt den Veranstalter und die von ihm beauftragten Personen ferner von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit einem von ihm/ihr verursachten oder mit verursachten Schadenereignis geltend gemacht werden. Verwenden die Teilnehmer ein nicht auf sie zugelassenes Fahrzeug, so muss der Fahrzeughalter über die Haftungsausschlusserklärung in Kenntnis gesetzt werden und die Anmeldung zum Zeichen seines Einverständnisses ebenfalls unterzeichnen. Die Teilnehmer verzichten, außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, gegenseitig auf Ersatz etwaiger Unfallschäden, soweit diese nicht durch irgendeine Versicherungsleistung auszugleichen sind.
2. Haftungsverzicht
Unabhängig von den mit der Anmeldung gemachten Zusicherungen muss bei der Veranstaltung, vor Veranstaltungsbeginn, ein zusätzlicher Haftungsverzicht unterschrieben werden.
Unabhängig von den mit der Anmeldung gemachten Zusicherungen muss bei der Veranstaltung, vor Veranstaltungsbeginn, ein zusätzlicher Haftungsverzicht unterschrieben werden.
3. Teilnahmebedingungen
Der/die Teilnehmer/in sichert zu, Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein. Es gelten die Regeln der StVO und StVZO, sowie die gesetzlichen Bestimmungen für die Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung. Es besteht seitens des Veranstalters keine zusätzliche Versicherung. Der/die Teilnehmer/in sichert zu, an der Veranstaltung nur mit ordnungsgemäßer Motorradschutzbekleidung (Helm, Schutzbekleidung, Handschuhe, Stiefel) teilzunehmen. Das Fahrzeug der Teilnehmer muss im Straßenverkehr zugelassen und ordnungsgemäß versichert sein. Das Fahrzeug muss sich in verkehrssicherem Zustand befinden und genügend Reifenprofil besitzen. Die Teilnehmer verpflichten sich zum Zeitpunkt des Trainings nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderer berauschender Mittel, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen, zu sein. Die Anweisungen des Kursleiters sind zu befolgen. Bei wiederholten groben Verstößen kann dieser den Teilnehmer vom Kurs ausschließen. Sollten bei der Veranstaltung Foto- oder Filmaufnahmen vom Teilnehmer gemacht werden, so zeigen sie sich durch Anerkennung der allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Verwertung und Veröffentlichung dieser Aufnahmen durch den Veranstalter oder seiner Mitveranstalter einverstanden.
Der/die Teilnehmer/in sichert zu, Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein. Es gelten die Regeln der StVO und StVZO, sowie die gesetzlichen Bestimmungen für die Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung. Es besteht seitens des Veranstalters keine zusätzliche Versicherung. Der/die Teilnehmer/in sichert zu, an der Veranstaltung nur mit ordnungsgemäßer Motorradschutzbekleidung (Helm, Schutzbekleidung, Handschuhe, Stiefel) teilzunehmen. Das Fahrzeug der Teilnehmer muss im Straßenverkehr zugelassen und ordnungsgemäß versichert sein. Das Fahrzeug muss sich in verkehrssicherem Zustand befinden und genügend Reifenprofil besitzen. Die Teilnehmer verpflichten sich zum Zeitpunkt des Trainings nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderer berauschender Mittel, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen, zu sein. Die Anweisungen des Kursleiters sind zu befolgen. Bei wiederholten groben Verstößen kann dieser den Teilnehmer vom Kurs ausschließen. Sollten bei der Veranstaltung Foto- oder Filmaufnahmen vom Teilnehmer gemacht werden, so zeigen sie sich durch Anerkennung der allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Verwertung und Veröffentlichung dieser Aufnahmen durch den Veranstalter oder seiner Mitveranstalter einverstanden.
4. Verhalten auf der Strecke/Platz
Die konkreten Verhaltensregeln für das Verhalten auf der Strecke während der Veranstaltung werden den Teilnehmern vor Veranstaltungsbeginn erläutert und sind durch die Teilnehmer zu unterschreiben.
Die konkreten Verhaltensregeln für das Verhalten auf der Strecke während der Veranstaltung werden den Teilnehmern vor Veranstaltungsbeginn erläutert und sind durch die Teilnehmer zu unterschreiben.
5. Anmeldung Nennungsschluss
Die Anmeldung zu der Veranstaltung muss rechtzeitig vor dem Training (Nennungsschluss) mit dem vorgesehenen Formblatt bei dem Veranstalter bei gleichzeitiger Entrichtung der Teilnehmergebühr erfolgen. In anderen Fällen kann eine Nennung nicht bearbeitet werden.
Die Anmeldung zu der Veranstaltung muss rechtzeitig vor dem Training (Nennungsschluss) mit dem vorgesehenen Formblatt bei dem Veranstalter bei gleichzeitiger Entrichtung der Teilnehmergebühr erfolgen. In anderen Fällen kann eine Nennung nicht bearbeitet werden.
6. Stornierung durch den Teilnehmer
Stornierungen sind schriftlich einzureichen. Absagen ohne Stornokosten bis 14 Tage vor Nennungsschluss möglich. Stornokosten bis Nennungsschluss 50 %, bis 10 Tage vor Training 75 %, dann gesamter Trainingspreis.
Dies entfällt bei Teilnahme einer Ersatzperson, die durch den Teilnehmer vermittelt wird. Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittversicherung empfohlen.
Stornierungen sind schriftlich einzureichen. Absagen ohne Stornokosten bis 14 Tage vor Nennungsschluss möglich. Stornokosten bis Nennungsschluss 50 %, bis 10 Tage vor Training 75 %, dann gesamter Trainingspreis.
Dies entfällt bei Teilnahme einer Ersatzperson, die durch den Teilnehmer vermittelt wird. Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittversicherung empfohlen.
7. Änderung/Absage
Der Veranstalter behält sich vor, Programmänderungen vorzunehmen. Die Veranstaltung kann bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spätestens 1 Woche vor Training vom Veranstalter abgesagt werden. Der Veranstalter behält sich außerdem vor, die Veranstaltung auch kurzfristig abzusagen oder zu verkürzen, wenn außerordentliche Gründe außerhalb seiner Einflussnahme dies notwendig machen. Schadenersatzansprüche können in solchen Fällen nicht gestellt werden. Infolge von Absagen wird die Teilnehmergebühr in voller Höhe erstattet.
Der Veranstalter behält sich vor, Programmänderungen vorzunehmen. Die Veranstaltung kann bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spätestens 1 Woche vor Training vom Veranstalter abgesagt werden. Der Veranstalter behält sich außerdem vor, die Veranstaltung auch kurzfristig abzusagen oder zu verkürzen, wenn außerordentliche Gründe außerhalb seiner Einflussnahme dies notwendig machen. Schadenersatzansprüche können in solchen Fällen nicht gestellt werden. Infolge von Absagen wird die Teilnehmergebühr in voller Höhe erstattet.
8. Verhalten bei technischen Schäden/ Defekten
Der/die Teilnehmer/in ist selbst für die Rückführung der Fahrzeuge verantwortlich!
Der/die Teilnehmer/in ist selbst für die Rückführung der Fahrzeuge verantwortlich!
9. Unfallversicherung/ Verhalten bei gesundheitlichen Problemen.
Der Teilnehmer übernimmt die volle Verantwortung hinsichtlich seiner Absicherung gegenüber gesundheitlichen Problemen (vor allem im Ausland). Er ist selber dafür verantwortlich, wie er in sein Heimatland zurückkommt (Empfehlung Schutzbrief). Es ist eine Auslandskrankenversicherung notwendig (Original Kopie ist mitzuführen !). Für die Absicherung gesundheitlicher Risiken wird der vorherige Abschluss einer privaten Unfallversicherung empfohlen.
Der Teilnehmer übernimmt die volle Verantwortung hinsichtlich seiner Absicherung gegenüber gesundheitlichen Problemen (vor allem im Ausland). Er ist selber dafür verantwortlich, wie er in sein Heimatland zurückkommt (Empfehlung Schutzbrief). Es ist eine Auslandskrankenversicherung notwendig (Original Kopie ist mitzuführen !). Für die Absicherung gesundheitlicher Risiken wird der vorherige Abschluss einer privaten Unfallversicherung empfohlen.
10. Erklärung
Der/die Teilnehmer/in bestätigt durch seine/ihre Unterschrift auf dem Anmeldeformular die Kenntnis aller Punkte der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und deren Anerkennung. Mit Eingang und Bestätigung der Nennung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber allen Beteiligten wirksam.
Der/die Teilnehmer/in bestätigt durch seine/ihre Unterschrift auf dem Anmeldeformular die Kenntnis aller Punkte der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und deren Anerkennung. Mit Eingang und Bestätigung der Nennung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber allen Beteiligten wirksam.
11. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bautzen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bautzen.