Ausstellung Feinstaubplakette
Drei verschiedene Plaketten zeigen seit 2007 in Deutschland an, welche Pkws in welchen Umweltzonen fahren dürfen. Dies gilt auch, wenn die Fahrzeuge im Ausland zugelassen sind.
Diese drei verschiedenen Plaketten, rot (2), gelb (3) und grün (4), entsprechen jeweils einer Schadstoffgruppe.
Schadstoffgruppen:
- Gruppe 1: Dieselfahrzeugen nach Euro 1 und älter sowie Benzinern ohne G-Kat kann keine Plakette zugeteilt werden
- Gruppe 2 und Gruppe 3: Dieselfahrzeuge erhalten die rote oder die gelbe Plakette
- Gruppe 4: Kraftfahrzeuge mir geringer Partikel- und Schadstoffemission (Fahrzeuge mit modernster Dieseltechnik und nahezu alle mit Ottomotor, die einen geregelten Katalysator haben) erhalten die grüne Plakette
Die Einstufung erfolgt nach den Emissionsschlüsselnummern in den Fahrzeugpapieren.
Prüfen Sie hier
, welche Plakette Ihrem Auto entspricht und welche Nachrüstungsmöglichkeiten für Sie bestehen – dazu benötigen Sie Ihren Fahrzeugschein oder Ihre Zulassungsbescheinigung.
Die Plakette kann anschließend auf 3 Wegen erworben werden:
Bestellung via Fax/Post oder online für 19,90 Euro inkl. MwSt. und Versand
Ausgenommen von Regelungen zu Verkehrsverboten und Feinstaubregelungen sind:
- Mobile Maschinen und Geräte
- Arbeitsmaschinen
- 2- und 3-rädrige Fahrzeuge (wie Mofas, Motorräder, Motorroller)
- Leichte 4-rädrige Fahrzeuge (Quads)
- Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen (z. B. Traktoren)
- Fahrzeuge, deren Fahrer oder Insassen außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind (Nachweis durch Merkzeichen aG, H oder Bl im Schwerbehindertenausweis)
- Historische Fahrzeuge mit H- oder 07-Kennzeichen bzw. ausländische Fahrzeuge, die gleichwertige Anforderungen erfüllen