Unfall - was tun?
Gute Tipps von den DEKRA Experten und Erste Hilfe danach
Egal ob selbstverschuldet, unverschuldet, im In- oder Ausland: Ein Unfall ist eine heikle Angelegenheit und mit unterschiedlichen Rechten und Pflichten verbunden. Eine Menge Ärger kann Ihnen mit dem richtigen Verhalten jedoch erspart bleiben. Deshalb hat DEKRA für Sie die wichtigsten Tipps und interessante Informationen auf einen Blick zusammengestellt.
Bleiben Sie ruhig und handeln Sie besonnen. Sichern Sie sofort die Unfallstelle ab.
- Warnblinkanlage einschalten
- Warnweste anlegen, möglichst noch im Auto
- Vorsichtig aussteigen, dabei auf den fließenden Verkehr achten
- Stellen Sie Ihr Warndreieck in angemessener Entfernung auf:
- Landstraßen mindestens 100 Meter
- Innenstadt mindestens 50 Meter
- Autobahnen mindestens 200 Meter vor dem Unfallort. Die Strecke lässt sich an den Seitenpfosten abmessen. 200 Meter entsprechen 4 Pfosten
Ist die Unfallstelle unübersichtlich, muss das Warndreieck in ausreichender Entfernung vor dem Sichthindernis (Kurve, Kuppe usw.) aufgestellt werden.
- Die Fahrbahn rasch verlassen und sich an einen sicheren Ort begeben (auf Autobahnen z. B. hinter der Leitplanke)
- Ist jemand verletzt oder besteht der Verdacht – umgehend den Rettungsdienst informieren und sich um die Verletzten kümmern (siehe Ratgeber Flyer)
- Bei Dunkelheit müssen die Fahrzeuge grundsätzlich beleuchtet sein. Empfehlenswert ist zusätzlich eine gelbe Rundumleuchte oder Blinkleuchte auf dem Fahrzeugdach
- Personalien und Versicherungsdaten der Unfallbeteiligten aufnehmen
- Nach einem Verkehrsunfall ist es empfehlenswert, kein Schuldanerkenntnis abzugeben oder zu unterschreiben
Nützliche Checklisten und Vorlage für Unfallbericht immer dabei:
Bei einem durch Sie selbst verschuldeten Unfall sind die Ersatzleistungen für Ihr Fahrzeug individuell über die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrages geregelt (AKB), sofern Sie eine Kaskoversicherung abgeschlossen haben.
Den Schaden Ihres Unfallgegners deckt Ihre Haftpflichtversicherung. Damit die Abwicklung hier schnellstmöglich erfolgen kann, sollten Sie Ihrer Versicherung den Unfall zeitnah melden – natürlich auch, um gegebenenfalls Ihren eigenen Schaden (Kaskoschaden) schnellstmöglich versicherungstechnisch abzustimmen.
Im Vergleich zu einem Unfall, in den Sie unverschuldet verwickelt sind, gibt es einige gravierende Unterschiede:
- Die Kostenübernahme für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes ist meist ausgeschlossen.
- Die Beauftragung eines Sachverständigen muss in Absprache mit Ihrer Versicherung erfolgen oder wird direkt durch diese veranlasst.
- Eine Wertminderung, Kosten für einen eventuell erforderlichen Mietwagen sowie Nutzungsausfallkosten werden meist nicht erstattet.
- Falls eine Voll- oder Teilkaskoversicherung vorliegt, kann ein DEKRA Schadengutachten zweckmäßig sein. Stimmen Sie sich hierzu mit Ihrer Versicherung zwecks eines neutralen Gutachtens ab